Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Donnerstag, 14.03.2024 18:51 von | Aufrufe: 779

Grünes Licht für einheitliche Ladekabel in Deutschland

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. ©unsplash.com

BERLIN (dpa-AFX) - Einheitliche Ladekabel für alle Handys, Tablets und Spielkonsolen werden zum Jahresende auch in Deutschland zur Pflicht. Der Bundestag hat am Donnerstagabend die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie geschaffen. Beim Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, E-Readern oder Navigationsgeräten wird USB-C damit Ende des Jahres zum Standard. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops.

Diese technische Vereinheitlichung soll die Menschen finanziell entlasten und gleichzeitig überflüssigen Elektroschrott vermeiden. "Es erleichtert den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher, und es ist auch gut für die Umwelt", sagte die Vorsitzende des parlamentarischen Digitalausschusses, Tabea Rößner (Grüne).

Das Gesetz wurde vom Bundestag ohne Gegenstimmen verabschiedet. Auch CDU, CSU und AfD stimmten für die Neuregelung - nur die Linke enthielt sich. Ihr Abgeordneter Ralph Lenkert beklagte nämlich eine "Hintertür" im Gesetz, die die Hersteller zwar zu einheitlichen Ladekabeln verpflichte, aber Variationen bei Ladeleistung und Ladesoftware erlaube. "So hat man den Wettbewerb nur vom Stecker auf die Software verlagert - und das reicht nicht aus."/ax/DP/stw


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

156,88
+0,03%
Alphabet A Realtime-Chart
171,60
+0,25%
Apple Realtime-Chart
Samsung Electronics Ltd. St Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Apple Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News