DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 14. Zwischenmeldung Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 18.03.2019 / 11:30 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 14. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 11. März 2019 bis einschließlich 17. März 2019 wurden insgesamt Stück 161.168 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 17. März 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 5.062.601 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 18. März 2019 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 18.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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788507 18.03.2019