Zulassungsfolgepflichten: Ringmetall Aktiengesellschaft: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 5 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Montag, 13.07.2020 15:25 von DGAP - Aufrufe: 182

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Ringmetall Aktiengesellschaft / Herkunftsstaat Ringmetall Aktiengesellschaft: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 5 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 13.07.2020 / 15:23 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Ringmetall Aktiengesellschaft gibt gem. § 5 WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist.

13.07.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ringmetall Aktiengesellschaft
Innere Wiener Str. 9
81667 München
Deutschland
Internet: www.ringmetall.de
 
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1092643  13.07.2020 

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