DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HORNBACH Baumarkt AG / Herkunftsstaat HORNBACH Baumarkt AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 5 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 01.03.2022 / 12:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die HORNBACH Baumarkt AG gibt nach dem erfolgten Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit Blick auf die bestehende Zulassung der von ihr begebenen Schuldverschreibungen zum regulierten Markt der Luxembourg Stock Exchange gemäß § 5 WpHG bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr Herkunftsstaat bleibt. 01.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | HORNBACH Baumarkt AG |
Hornbachstraße | |
76878 Bornheim bei Landau/Pfalz | |
Deutschland | |
Internet: | www.hornbach.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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