Zulassungsfolgepflichten: Bijou Brigitte modische Accessoires AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Mittwoch, 26.06.2019 14:25 von DGAP - Aufrufe: 177

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 Bijou Brigitte modische Accessoires AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 26.06.2019 / 14:21 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016

Hamburg, 26. Juni 2019 - Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat beschlossen, in dem Zeitraum vom 27.06.2019 bis spätestens zum 17.06.2024 Aktien der Bijou Brigitte AG (ISIN DE0005229504, Inhaberaktien) im Gegenwert von bis zu 10.000.000,00 EUR zu den im Folgenden aufgeführten Bedingungen zurückzukaufen. Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 18.06.2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt dieser Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals von 8.100.000,00 EUR Gebrauch. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2019 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Sollte die derzeitige Ermächtigung zum Aktienerwerb durch eine ordentliche Hauptversammlung vor dem 17.06.2024 aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm auf Basis des neuen Ermächtigungsbeschlusses fortgesetzt werden.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien sowie das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die Bank wird verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 (EU-VO), die Vorgaben des Ermächtigungs-beschlusses der Hauptversammlung vom 18.06.2019 sowie sämtliche übrigen einschlägigen Bestimmungen zu beachten.

Entsprechend Art. 3 Abs. 2 der EU-VO darf die Bank bei der Kaufpreisbestimmung nicht den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder des derzeit höchsten unabhängigen Gebots überschreiten. Maßgeblich ist der höhere Wert. Entsprechend Art. 3 Abs. 3 der EU-VO darf die Bank an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Zeitpunkt des Erwerbs.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 EU-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Bijou Brigitte AG die Geschäfte auf ihrer Website unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Hamburg, 26. Juni 2019

Bijou Brigitte modische Accessoires AG Der Vorstand

Ansprechpartner für Rückfragen:

Hannah Höchst, Investor Relations / Wirtschaftspresse Tel.: +49 40 606 09-3250, Fax: +49 40 602 64 09 E-Mail: ir@bijou-brigitte.com / wirtschaftspresse@bijou-brigitte.com


26.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Deutschland
Internet: www.group.bijou-brigitte.com
 
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831457  26.06.2019 

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