"Wulff kann nur verlieren"

Donnerstag, 14.11.2013 06:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 153

Zum ersten Mal sitzt mit Christian Wulff ein deutsches Staatsoberhaupt auf der Anklagebank. Er kämpft um seinen Ruf, wird ihn aber nicht retten können. Denn anders als Bayern-Präsident Hoeneß bereute er nicht öffentlich.

Von den Anschuldigungen ist vor der Prozessbeginn nicht mehr viel übrig geblieben. Vom Staatsmann Christian Wulff auch nicht. Wenn der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und Ex-Bundespräsident an diesem Donnerstagmorgen vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover unter ihrem Vorsitzenden Frank Rosenow Platz Platz nehmen muss, geht es „nur“ noch 719,40 Euro – und den verzweifelten Kampf Wullfs um seinen Ruf.

Zum ersten Mal steht ein ehemaliges deutsches Staatsoberhaupt vor Gericht. Schlanker als noch zu aktiven Zeiten, mit neuer Brille, verändert – zumindest äußerlich. 22 Prozesstage sind bislang angesetzt, 46 Zeugen geladen. Nach Auskunft des Gerichts muss Wulff selbst erscheinen, muss sich nochmal dem Rampenlicht aussetzen, das er zuletzt gemieden hatte.

Das Landgericht ordnete Sicherheitsbestimmungen und Akkreditierungsvorschriften an, die eher einem Terroristenprozess entsprechen als einem Prozess um Vorteilsnahme beziehungsweise -gewährung, der normalerweise am Amtsgericht verhandelt worden wäre.

Es geht um die Beteiligung des Filmmanagers David Groenewold an den Kosten für Hotel und Kinderbetreuung, ein gemeinsames Abendessen und einen Oktoberfestbesuch, als die Familie Wulff 2008 zum Filmball nach München gekommen war. Dafür soll Wulff als Ministerpräsident gute Stimmung für Groenewolds Projekte in Politik und Wirtschaft gemacht haben.

Es geht aber längst nicht mehr um Bestechung und Bestechlichkeit. Das Gericht hat die Forderung der Staatsanwaltschaft um eine Stufe auf Vorteilsannahme (Wulff) beziehungsweise Vorteilsgewährung (Groenewold) heruntergesetzt.

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