Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 14.03.2024 18:03 von | Aufrufe: 335

Wichtiger Gerichtstermin in Madrid im Justiz-Streit um Super League

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

MADRID (dpa-AFX) - Der Justizstreit um die umstrittene Super League ist in die entscheidende Phase getreten. Vor einem Handelsgericht in der spanischen Hauptstadt Madrid fand am Donnerstag eine mündliche Verhandlung statt, in der es um die Klage des für den geplanten Wettbewerb zuständigen Unternehmens European Superleague Company SL gegen mögliche Sanktionen durch die internationalen Fußball-Verbände FIFA und UEFA ging.

Angesetzt war nur ein Verhandlungstag. Wann das Urteil gesprochen werden soll, war zunächst unbekannt. Die Richterin Sofía Gil García muss dabei die Grundsatzentscheidung der EU-Richter vom Dezember berücksichtigen. Sie hatten die internationalen Verbände deutlich für deren Monopolstellung abgestraft. Ein Konkurrenzprodukt zur Champions League müsse laut EU-Recht grundsätzlich möglich sein, hieß es damals. Das bedeute aber nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden müsse, so die Richter.

Der Vorgänger von Richterin Gil García, Manuel Ruiz de Lara, hatte 2021 bereits im Sinne der Förderer der Super League, vor allem die spanischen Clubs Real Madrid und FC Barcelona, entschieden. Er untersagte den Verbänden im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, Sanktionen oder andere Maßnahmen gegen die damals noch zwölf Gründerclubs der Super League. Kurz darauf legte Ruiz de Lara dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Sachfragen zur Klärung vor, ob FIFA und UEFA Monopolstellungen bei der Nutzung und Organisation von Wettkämpfen internationaler Clubs ausüben und damit eventuell gegen EU-Recht verstoßen. Im Dezember entschieden die EU-Richter zugunsten der Super League.

Zwischenzeitlich hatte Richterin Gil García im April 2022 die für die Super League günstige Entscheidung ihres Vorgängers jedoch aufgehoben. Dagegen legte die European Superleague Company SL Rechtsmittel ein. Sie bekam vor der nächsthöheren Instanz Recht. Das Landgericht in Madrid setzte das vorläufige Verbot von Sanktionen gegen die Super League-Betreiber Anfang 2023 wieder in Kraft.

Aber auch wenn die European Superleague Company sich jetzt vor Gericht durchsetzen sollte, ist es fraglich, ob und wie das Projekt verwirklicht werden kann. 2021 hatten zwölf Topclubs die große Revolution geprobt. Sie gründeten praktisch aus dem Nichts die Super League - und scheiterten krachend. UEFA und FIFA drohten mit Strafen und der Aufschrei von Ligen, Fans und Politik war so groß, dass die meisten Vereine schnell einen Rückzieher machten. Außer Real und Barça unterstützt derzeit niemand offensiv das Vorhaben.

Nicht mal der Name der Veranstaltung ist unumstritten. Weil es in Dänemark bereits die Superliga gibt, darf sich der geplante Wettbewerb nach Ansicht der EU-Markenbehörde nicht so nennen. Die Behörde gab einer Klage der dänischen Vereine statt, wie die dänische Fußball-Liga am Mittwoch mitteilte und die EU-Markenbehörde EUIPO in Alicante auf Anfrage bestätigte. Gegen diese Entscheidung sind jedoch Rechtsmittel möglich. Nach Einschätzung der Betreiber ist der Name Super League weiter nutzbar, wenn man ihn zum Beispiel European Super League nenne und so eindeutig von der dänischen Bezeichnung abgrenze./ro/DP/jha


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