BRD-Flagge.
Freitag, 25.11.2022 11:05 von | Aufrufe: 1252

Weiterbetrieb der drei letzten deutschen Atomkraftwerke beschlossen

BRD-Flagge. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Der Weiterbetrieb der letzten drei deutschen Atomkraftwerke bis zum 15. April kommenden Jahres ist beschlossene Sache. Der Bundesrat verzichtete am Freitag darauf, zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann es in Kraft treten. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits Mitte November zugestimmt.

Die Meiler Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland sollen damit einige Monate länger in Betrieb bleiben, um die Stromversorgung in diesem Winter zu sichern. Im Zuge des Atomausstiegs hätten sie eigentlich zum Jahresende abgeschaltet werden sollen.

Um einen möglichen weiteren Einsatz der drei Kraftwerke hatte es innerhalb der Bundesregierung heftigen Streit insbesondere zwischen Grünen und FDP gegeben. Am Ende sprach Kanzler Olaf Scholz (SPD) ein Machtwort./hrz/DP/men


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in E.ON SE
ME4A6Q
Ask: 1,57
Hebel: 19,35
mit starkem Hebel
Zum Produkt
MB2Y3W
Ask: 3,34
Hebel: 5,04
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME4A6Q,MB2Y3W,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,90
+2,30%
E.ON SE Chart
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Chart
33,11
+2,25%
RWE AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News