(Tippfehler im 3. Absatz berichtigt: Dienstag)
ZUG (dpa-AFX) - Die Übernahme von Software AG
Durch die Übernahme sei der Streubesitz bei Software AG unter die für eine Indexberücksichtigung notwendige Schwelle von zehn Prozent gesunken, hieß es zur Begründung. Wirksam werden die Maßnahmen am Dienstag, 25. Juli.
Wichtig sind solche Änderungen vor allem für Fonds, die Indizes real nachbilden (physisch replizierende ETF). Dort muss dann entsprechend umgeschichtet werden, was Einfluss auf die Aktienkurse haben kann./he/ck
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