Unternehmensziel: Wiederauferstehung

Samstag, 05.05.2018 13:41 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 950

2012 wurde das Insolvenzrecht geändert. Eine exklusive BCG-Studie zeigt nun, welche Folgen die Reform für die Praxis hat. Die fünf wichtigsten Fakten zu den neuen Sanierungswerkzeugen.

Mehr sanieren, weniger abwickeln lautete das Ziel, als am 1. März 2012 das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz Esug, in Kraft trat. Sechs Jahre nach dem Start der Reform haben Experten der Boston Consulting Group in einer umfangreichen Studie, die der WirtschaftsWoche vorliegt, Bilanz gezogen. Gestützt auf Informationen des Datenspezialisten WBDat. durchleuchtete ein Team um die BCG-Restrukturierungsexperten Rüdiger Wolf und Ralf Moldenhauer sämtliche Esug-Verfahren, die seit März 2012 beantragt wurden. Das Resultat lässt sich in zwei Worten zusammenfassen: „Durchbruch erreicht“.So zumindest haben die BCG-Autoren ihre Studie überschrieben. Tatsächlich lassen sich fünf wichtige wie überraschende Befunde aus der Analyse ableiten.1. Esug-Verfahren bleiben insgesamt zwar Randerscheinungen, sind bei Großinsolvenzen aber der neue Standard.Auf den ersten Blick wirken die Zahlen ernüchternd. Lediglich gut 1500 Eigenverwaltungsverfahren wurden in den vergangenen sechs Jahren eingeleitet. Im Vergleich zur Gesamtzahl aller Insolvenzverfahren bleiben Esug-Fälle damit eher Ausnahmen. Ihr Anteil liegt bei überschaubaren 2,7 Prozent. Bei näherer Betrachtung ändert sich indes die Perspektive. Bei den nach Mitarbeiterzahl 50 größten Unternehmensinsolvenzen 2017 lag der Anteil an eigenverwalteten Insolvenzen bei beachtlichen 64 Prozent, geht aus der BCG-Studie hervor. Darunter sind prominente Fälle wie Air Berlin. Die Fluggesellschaft landete zunächst in der Eigenverwaltung, ebenso wie Solarworld, Rickmers und Beate Uhse. „Die Eigenverwaltung ist zum Standardverfahrenstyp für Großinsolvenzen geworden“, konstatiert Experte Wolf.

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