Auto auf einer Hebebühne (Symbolbild).
Dienstag, 21.06.2022 06:14 von | Aufrufe: 3237

Tüv: Mehr als die Hälfte der geprüften Aufzüge mit Mängeln

Auto auf einer Hebebühne (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Bei mehr als der Hälfte der rund 650 000 im vergangenen Jahr überprüften Aufzugsanlagen in Deutschland hat der Technische Überwachungsdienst (Tüv) Mängel festgestellt. Bei rund 4450 der gefundenen Probleme handelte es sich um "gefährliche Mangel", wie der Tüv-Verband am Dienstag mitteilte. Rund 2600 dieser Anlagen mussten demnach stillgelegt werden. Die übrigen Defekte konnten laut Verband an Ort und Stelle behoben werden. Die meisten beanstandeten Aufzüge wiesen lediglich "geringfügige Mängel" auf, hieß es.

"Mängel an Aufzügen wie verschleißende Tragseile, defekte Steuerungen oder ausgefallene Notrufsysteme sind eine Gefahr für die Nutzer:innen und müssen so schnell wie möglich behoben werden", teilte Verbands-Geschäftsführer Joachim Bühler mit. Demnach seien im vergangenen Jahr mindestens knapp 650 Unfälle registriert worden, bei denen Menschen verletzt wurden.

Der Verband warnte am Dienstag zudem davor, dass auch Aufzugsanlagen Ziel von Cyberattacken werden können. "Ein potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe ist die im Internet of Things (IoT) vernetzte Gebäudetechnik, zu der auch Aufzugsanlagen gehören", teilte Bühler weiter mit. "Vor allem mit dem Internet verbundene Steuerungen und Notrufsysteme von Aufzügen müssen vor digitalen Angriffen möglichst geschützt werden." Es fehle an verbindlichen Vorgaben und gesetzlichen Regelungen./maa/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

48,98
+0,12%
KONE Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur KONE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News