Türkische Regierung beschenkt sich mit Notenbankgewinn

Montag, 21.01.2019 16:16 von GodmodeTrader - Aufrufe: 1627

Ankara (Godmode-Trader.de) - Unerwartete Wahlkampfhilfe für Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan: 6,7 Milliarden US-Dollar. Genug Geld um sich bis zur Kommunalwahl Ende März liquide zu halten.

Das von Erdogans Schwiegersohn Berat Albayrak geführte Finanzministerium hat als größter Anteilseigner der türkischen Zentralbank das Recht, deren Hauptversammlung vorzuziehen. Üblicherweise findet diese im April statt, doch das neue Datum hat einen entscheidenden Vorteil: die Gewinnausschüttung findet zu dem gewünschten Termin statt. 90 Prozent des Notenbankgewinns von 6,7 Milliarden US-Dollar fließen nun in den Staatssäckel.

Der Plan, die Hauptversammlung auf den 18. Januar vorzuverlegen, wurde Anfang des Jahres beschlossen und festgelegt. Am 9. Januar erklärte Albayrak freimütig, man wolle das durch die Ausschüttung erwartete Geld nutzen, um die Liquidität der Regierung und von Unternehmen zu steigern.

Experten und Oppositionspolitiker in der Türkei sehen den Schritt als Beweis für die Geldnot des Staates. Erdogan kann nun Wahlkampfgeschenke verteilen, um Punkte zu sammeln, denn aktuelle Umfragen bescheinigen seiner Partei AKP Verluste. Selbst die Hauptstadt Ankara droht an die Oppositionspartei CHP verloren zu gehen.

Doch auch wenn Erdogan nun ein paar Milliarden „geschenkt“ bekommt. Angesichts der drohenden Rezession dürfte sich der Effekt in Grenzen halten. Da sind langfristig wirkende Maßnahmen gefragt. Sonst dürften sich die Wähler von dem Präsidenten abwenden und ihre Unterstützung fallen lassen.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
26.04.24 - PR Newswire