BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat das Werbeverbot für Tabakprodukte verschärft. Der Parlamentsbeschluss vom späten Donnerstagabend untersagt ab dem kommenden Jahr Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt. Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen - wenn auch zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten./ax/DP/zb
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