Ein Aktenordner und Unterlagen zum Thema Versicherungen (Symbolbild).
Donnerstag, 07.11.2013 07:31 von | Aufrufe: 189

Swiss Re mit Milliardengewinn trotz Hagelschäden - Sonderdividende denkbar

Ein Aktenordner und Unterlagen zum Thema Versicherungen (Symbolbild). © gopixa / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

ZÜRICH (dpa-AFX) - Der weltweit zweitgrößte Rückversicherer Swiss Re lässt sich trotz immenser Hagelschäden in Deutschland die Stimmung nicht verderben. Für das laufende Jahr sei sogar eine Sonderdividende möglich, kündigte Finanzchef George Quinn am Donnerstag bei der Vorlage der Quartalszahlen in Zürich an. Eine Entscheidung soll jedoch erst nach dem Abschluss der Jahresbilanz fallen. Im dritten Quartal verdiente der Munich-Re-Konkurrent 1,1 Milliarden US-Dollar (815 Mio Euro) und damit deutlich mehr als von Analysten erwartet. Allerdings fiel der Gewinn nur halb so hoch aus wie ein Jahr zuvor, als der Verkauf einer US-Sparte das Ergebnis nach oben getrieben hatte.

Die Hagelstürme in Deutschland schlagen bei der Swiss Re aus heutiger Sicht mit 240 Millionen Dollar (Dollarkurs) zu Buche. Zwei Wirbelstürme in Mexiko hinterließen in der Quartalsbilanz einen Schaden von 77 Millionen Dollar. Weniger als erwartet muss die Swiss Re für Hurrikan "Sandy" bezahlen, der vor einem Jahr auf die Ostküste der USA getroffen war. Die Belastung dürfte mit 829 Millionen Dollar um 71 Millionen geringer ausfallen als zuletzt errechnet./stw/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

99,38 CHF
-0,12%
Swiss Re Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Swiss Re Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.