Ein Smartphone mit Kopfhörern (Symbolbild).
Dienstag, 22.09.2020 17:59 von | Aufrufe: 609

Streit um Mobilfunk-Markt: Netzagentur wird zum Schiedsrichter

Ein Smartphone mit Kopfhörern (Symbolbild). pixabay.com

BONN (dpa-AFX) - Wegen festgefahrener Verhandlungen zwischen Telekommunikationsfirmen wird die Bundesnetzagentur erstmals zum Schiedsrichter am Mobilfunkmarkt. Ein entsprechender Antrag von United Internet/!&1 Drillisch sei eingegangen, nun würden die verschiedenen Unternehmen angehört, teilte die Netzagentur am Dienstag in Bonn mit. United Internet (United Internet Aktie) und seine Tochterfirma 1&1 Drillisch sind darauf angewiesen, künftig Zugang zum 5G-Netz eines Konkurrenten zu bekommen. Derzeit scheint die Firma aber schlechte Karten zu haben - und hofft nun auf Rückenwind aus Bonn, wenn die dortige Netzagentur ihre Schiedsrichterrolle einnimmt.

Hintergrund des Streits ist die Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen 2019. Damals griffen nicht nur die alteingesessenen Netzbetreiber Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie) , Vodafone und Telefónica (O2) zu, sondern auch 1&1 Drillisch als Neueinsteiger - bis Ende 2022 muss das Unternehmen mindestens 1000 5G-Stationen bauen und bis Ende 2025 mindestens jeden vierten deutschen Haushalt mit schnellem Internet versorgen können. In der Ausbauphase wird Drillisch beim 5G-Netz aber noch große weiße Flecken haben. Damit 1&1 Drillisch-Kunden auch dort surfen und telefonieren können, sollen ihre Handys mit dem Netz eines Konkurrenten verbunden werden können. Würden sie das nicht, hätte der Neueinsteiger wohl keine Chance.

Bisher konnte sich 1&1 Drillisch aber mit keinem dieser drei Konzerne einigen. Eine Zusammenarbeit mit Telefónica ist am naheliegendsten, da beide Firmen ohnehin schon kooperieren beim aktuellen langsameren 4G-Standard. Allerdings verkrachte sich die Firma von Ralph Dommermuth kürzlich mit dem Münchner Konkurrenten wegen dessen Rechnungen für 4G-Netzkapazitäten. Mit der Netzagentur als Schiedsrichter sollen die separaten brachliegenden Verhandlungen mit der Telekom und Vodafone neuen Schwung bekommen.

Branchenkenner haben aber Zweifel, ob 1&1 Drillisch tatsächlich Kapazitäten von einer dieser beiden Firmen kaufen will oder diese Gespräche nur aus Verhandlungstaktik sucht: Um Telefónica zu signalisieren, dass man anderswo vielleicht billiger einkaufen könnte. Ein Vodafone-Sprecher sagte am Dienstag, die Verhandlungen seien "ruhend" gestellt - Drillischs Forderungen seien bisher wirtschaftlich nicht tragbar gewesen. Man sei aber "nach wie vor offen für einen Deal, dessen Ergebnis beiden Seiten gerecht wird".

Für Endkunden ist die Frage, ob 1&1 Drillisch es wirklich zum vierten deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber schafft, durchaus wichtig. Denn Experten rechnen damit, dass der Wettbewerb sich durch den neuen Marktteilnehmer verschärft und die Angebote sich verbessern./wdw/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in 1&1
ME0L1T
Ask: 0,25
Hebel: 5,69
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME0L1T,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

16,80
+1,33%
1&1 Realtime-Chart
21,86
+0,83%
Deutsche Telekom Realtime-Chart
Telefonica Deutschland Holding Realtime-Chart
22,92
+4,56%
United Internet AG Realtime-Chart
0,807
+0,65%
Vodafone Group Plc. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur 1&1 Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.