Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 24.09.2020 14:27 von | Aufrufe: 1426

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beleidigung von Spahn

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

KÖLN (dpa-AFX) - Nach lautstarken Beschimpfungen gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einem Wahlkampftermin in Bergisch Gladbach ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen einen 39-Jährigen wegen Beleidigung. Spahn habe Strafantrag wegen des Vorfalls vom 29. August gestellt, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Der 39-Jährige soll den Minister als "schwule Sau" bezeichnet haben. Dem Mann bekomme nun Gelegenheit sich zu dem Vorwurf zu äußern, ehe über eine mögliche Anklage entschieden wird. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Spahn war am Rande des Wahlkampftermins von Demonstranten angefeindet und ausgepfiffen worden, die offenbar mit der Corona-Politik der Bundesregierung nicht einverstanden waren. Nachdem Polizisten gehört hatten, wie der 39-Jährige Spahn beleidigte, hatte die Polizei Strafanzeige erstattet. Bei einer Beleidigung muss aber zusätzlich der Geschädigte einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, damit diese weiterermitteln kann, wie der Sprecher erläuterte.

Spahn hatte nach dem Vorfall auf Twitter geschrieben: "Miteinander diskutieren, das ist Demokratie. Brüllen und beleidigen ist es nicht."/pa/DP/men


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News