Sixth Wave Innovations Inc.: Smarte Schutzmaske zur Früherkennung von gefährlichen Viren wie Corona! - Mögliche Goldgrube für dieses Unternehmen?!

Freitag, 15.05.2020 09:20 von DGAP - Aufrufe: 845

DGAP-Media / 15.05.2020 / 09:15

Unternehmen: Sixth Wave Innovations

WKN: A2PK5X  

Smarte Schutzmaske zur Früherkennung von gefährlichen Viren wie Corona! - Mögliche Goldgrube für dieses Unternehmen?!  

Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), unser Vorreiter im Bereich Molekulartechnologie, vermeldet heute den Start zur Entwicklung eines smarten Schutzmasken Prototyps. Diese Smarten Schutzmasken sollen es ermöglichen, gefährliche Virusstämme wie den Covid-19 verursachenden SARS-CoV-2-Virus frühzeitig zu erkennen. Hierfür hat sich das Unternehmen die Unterstützung von Neocon einem international agierenden Tier-One-Designer und Hersteller von Ausstattungskomponenten für Kraftfahrzeuge gesichert.

Sollte die Entwicklung des Prototyps von Erfolg gekrönt sein, lässt sich bereits jetzt sagen, dass Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) hier auf einer wahren Goldgrube sitzt. Es wird immer deutlicher, dass es in Zukunft eine der wichtigsten Schutzmaßnahme sein wird, den Ausbruch eines gefährlichen Virus mit einfachen praktischen Mitteln frühzeitig erkennen und eindämmen zu können. Genau für diesen Zweck entwickelt Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) die SmartMask.

Der Entwicklungspartner Neocon hat ein Teil seiner Produktionsanlagen auf die Herstellung von N95 Schutzmasken umgestellt. Diese Masken dienen als Grundlage für Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) zur Entwicklung des Smartmask Prototyps. Neocon wird fertigungstechnische und technische Ressourcen zur Entwicklung von Maskenprototypen beitragen, Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollexpertise bei der Entwicklung von Prototypen und Konstruktionen bieten, bei der Materialauswahl hilfreich sein und die Fertigungsanlagen konzipieren. Neocon wird zusätzlich bei der Erlangung der Zertifizierung durch die Aufsichtsbehörden, einschließlich FDA und Health Canada, behilflich sein. Durch moderne Herstellungs- und Montagevorrichtungen können so kostengünstige, hochwertige 3-lagige Maske in Massenproduktion hergestellt werden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen, die sich aufgrund der Aktualität dem Thema Covid-19 verschrieben haben, sehen wir bei Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) gerade aufgrund der einzigartigen Technologie großes Potenzial. Ein in Massen hergestellter, günstiger und praktischer Nachweis von gefährlichen Viren mittels Schutzmaske ist bisher einmalig und dürfte sich zu einer wahren Gelddruckmaschine mit Millionenumsätzen für das Unternehmen entwickeln.

Daher besteht jetzt für Sie die Chance, noch vor der Fertigstellung des Prototyps hier dabei zu sein! Details zur Entwicklung der SmartMask und deren Vorteile

Die Entwicklung der SmartMask basiert auf den zuvor eingereichten Patenten der Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), die eine Verwendung von molekular geprägten Polymeren zum schnellen Nachweis neu auftretender viraler Erkrankungen auf einer Vielzahl praktischere Geräte abdeckt. Vereinfacht gesagt, nutzt das Unternehmen seine Molekulartechnologie, um durch eine farbliche Änderung einen Virus bereits durch das Tragen einer Schutzmaske am Atem der jeweiligen Person erkennbar zu machen. So wird eine konventionelle 3-lagige N95 Schutzmaske durch den Einbau der patentierten AMIP Moleküle zu einem simplen und praktischen Früherkennungssystem, um eine rasche Ausbreitung gefährlicher Viren zu verhindern!

Die Erfahrung, die Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X) bereits mit der Entwicklung eines Sprengstoffdetektionstuchs gemacht hat zeigt, dass es einen hohen Grad an Empfindlichkeit (Fähigkeit, winzige Spuren von Zielsubstanzen zu erkennen) und Genauigkeit (geringe Fehlalarme und geringe falsch positive Ergebnisse) durch die molekulare Technologie gibt!

Der SmartMask Prototyp soll ein anwenderfreundliches und praktisches Alltagsgerät sein, dass ohne Schulung, Elektronik oder zusätzliche Probenentnahmegeräte verwendet werden kann. Durch eine einfache Farbänderung kann angezeigt werden, ob jemand mit einem Virus infiziert ist oder nicht. Ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Arten von Virus Schnelltest besteht darin, dass keinerlei Blutproben durch qualifiziertes Personal entnommen werden müssen. Auch werden diese Schnelltest häufig auf den Nachweis von Antikörpern konzipiert. Diese Antikörper sind allerdings eine Reaktion des Körpers auf ein Virus und es kann Tage oder Wochen dauern, bis sie sich im menschlichen Immunsystem entwickeln. Daher sind diese Tests für die frühe Phase einer sich ausbreitenden Virus Pandemie nicht geeignet. Die SmartMask hingegen wird das aktive Virus nachwiesen können und so einen erheblichen Vorteil bei einer Eindämmung bieten.

CEO Jon Gluckman von Sixth Wave sagte hierzu:

"Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um gemeinsam die SmartMaskTM und möglicherweise andere AMIP-Produkte zu entwickeln und herzustellen, die auf die weitergefassten Testanforderungen zielen, um die Sicherheit der Menschen sowie die Rückkehr zu Arbeit, Schule und sozialen Aktivitäten zu gewährleisten."

Wir dürfen also gespannt sein, wie die SmartMask den Kampf gegen gefährliche Viren verändern wird!

 

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Patent ausgeweitet - CEO im Interview zum Stand der Covid-19 Entwicklungen

Unser Technologie Dividenden Tipp Sixth Wave Innovations (WKN: A2PK5X), welcher vor kurzem die ersten Umsätze in Millionenhöhe sowie ein Patent über einen COVID-19 Schnelltest und die Akquise eines renommierten Biotechnologieunternehmen veröffentlichte, vermeldet in seiner aktuellen News die Ausweitung seiner Patente zum schnellen Nachweis von Viren, unter anderem auch Covid-19. Ziel der geplanten Produkte ist es, innerhalb von Minuten nach dem Probenahmevorgang eine positive oder negative Infektion nachweisen zu können.

Das AMIPs-Gerätepatent zielt auf den Nachweis spezifischer Viren wie COVID-19 in menschlichen Umgebungen ab. Es bietet quasi unbegrenzte Möglichkeiten und kann bei späteren Epidemien oder Pandemien nach erfolgreicher Entwicklung und Testphase sehr schnell eingesetzt werden. Im Alltag könnte dann beispielsweise sehr schnell festgestellt werden ob sich an einem bestimmten Ort gefährliche Viren und Erreger befinden - dies wäre ein extremer Vorteil und man könnte einen möglichen Virus sehr schnell eindämmen. Mit solch einer Technologie, wäre womöglich der COVID-19 Erreger sehr schnell eindämmbar gewesen.

Die im Patent dargelegten Anwendungsmöglichkeiten bei Vorrichtungen und Geräten umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Folgendes:

1. Medizinische Diagnosesysteme, die so einfach wie Mikrotiterplatten zur Verwendung mit Sammeltupfern sein können;

2. Geräte zur kontinuierlichen Überwachung, die zur Verfolgung des Infektionsverlaufs geeignet sind;

3. Desinfektionstücher mit integrierter Virenerkennung;

4. Gesichtsmasken;

5. Alkoholtester, die auf Virusinhalte reagieren können, die aus dem Atem einer Person ausgeatmet werden; und

6. Überwachungssysteme auf das Vorhandensein von Viren in der Luft und anderen.

Das Unternehmen arbeitet auch aktiv mit mehreren strategischen Partnern zusammen, um die Produktentwicklung zu unterstützen, und hat sowohl in den USA als auch in Kanada staatliche Zuschüsse beantragt, um die Entwicklung und Zertifizierung von AMIP-Produkten zu beschleunigen.

Umfangreiches und interessantes Video-Interview mit allen Hintergrundinfos Des Weiteren möchten wir Ihnen ein interessantes Video Interview (LINK-mit deutschem Untertitel) mit CEO Jonathan Gluckman zur Verfügung stellen. Hierbei gibt der CEO einen interessanten Ausblick über die gesamten Geschäftsfelder. In der Cannabis- und Goldextraktionssparte wurden bereits große Fortschritte gemacht und die ersten Anlagen verkauft - allein aus diesem Geschäftsfeld erwartet Herr Gluckman einen Millionen Umsatz in diesem Jahr. Er bestätigte auch, dass die Milliarden Unternehmen und Branchenplayer wie Agnico Eagle (WKN 860325) und Kinross Gold (WKN A0DM94) derzeit die Technologie testen. Bei einem potenziellen Auftrag von diesen Branchengiganten würde unserer Ansicht nach einer Bewertung von mehreren 100 Mio. Dollar nichts mehr im Wege stehen.

Zu dem neuen Geschäftsfeld, um das kürzlich beantragte Patent für ein COVID-19 Schnelltestgerät, welches auch zur Früherkennung sämtlicher Virusbedrohungen dienen soll, machte er einige Interessante Statements und offenbarte viele Details. Unserer Ansicht nach, kann ein solcher Massentest per einfacher Wischtuch-Abnahme (wie beim bereits entwickelten Sprengstofftest) für die zukünftige Sicherheit und Bewegungsfreiheit eine bedeutende Rolle spielen. Im Alltag könnte dann beispielsweise sehr schnell festgestellt werden ob sich an einem bestimmten Ort gefährliche Viren und Erreger befinden - dies wäre ein extremer Vorteil und man könnte einen möglichen Virus sehr schnell eindämmen.

LINK-zum Interview mit CEO Dr. Gluckman

Ab Minute 12:33 "Wir haben uns zuvor mit der Viruserkennung in 2016 beschäftigt, als Ebola zu einer großen Sache wurde. Wir begannen mit der Entwicklung einiger Techniken, wie wir einen einfachen Test entwickeln würden. So grundlegend wie der Test, den wir für die Sprengstofferkennung entwickelten. Sie haben ein Wischtuch und wischen eine Oberfläche damit ab. Wenn Sie eine Probe von jemandem nehmen, dann überträgt sich die Probe auf das Wischtuch und es kommt zu einer einfachen kolorimetrischen Veränderung bei der Erkennung des Virus. Wir begannen dies zu erweitern und COVID kam jetzt schnell zum Vorschein. Wir begannen also mit der Entwicklung einiger Techniken für den Aufbau, was wir Rapid Response Capability nennen werden. Obwohl wir jetzt auf COVID zielen, so ist die Idee eine Zusammenstellung einer Sammlung von Viren und diese könnte alles von HIV über Corona-Virus bis zu Grippeviren und Noroviren umfassen. Dies ist eine Virenart, von der man nicht viel hört, außer der Norovirus bricht auf einem Kreuzfahrtschiff aus und jeder ist krank."

Ab Minute 14:38

"Nachdem wir dies in Polymer erreicht haben, können wir dies konzipieren und alle unsere Polymere unter Verwendung synthetischer Materialien herstellen, alle Polymersachen, die wir für unsere IXOS-Beads oder unsere Affinity-Produkte verwenden. Dies macht den Test sehr robust und langfristig, was ein Problem ist. Er verwendet aber keine zusätzlichen Reagenzien und einige von Ihnen haben in den Nachrichten gesehen, dass wir Tests haben können aber keine Reagenzien. Wir können Tupfer bekommen aber keine Tests, sowie alle diese Probleme. Wir hoffen, dass wir all das mit einem einfachen Einwegtest reduzieren können, der sofort verfügbar ist, für den keine Schulung notwendig ist, der keine großen nicht tragbaren Geräte benötigt und der schnell genug und einfach in der Anwendung ist, um dabei zu helfen, die Wirtschaft wieder auf die Beine zu bringen."

Ab Minute 15:31

"Der wesentliche Punkt ist, wie bringen wir die Leute wieder dazu, mit der U-Bahn zu fahren, wie bringen wir sie wieder auf die Kreuzfahrtschiffe, wie bringen wir sie wieder zum Fliegen. Das Problem ist, dass keine der verfügbaren Techniken uns jetzt die Fähigkeit gibt, Massentests durchzuführen, oder ein Anzeichen gibt, dass wir dann in der Lage sind, diese Dinge einzusetzen, damit wir wissen, wann sich das Virus ausbreitet, wohin es geht, oder ob die Orte sicher sind. Das ist unser Ziel mit dieser Technologie. Wir haben einige Patente für die Techniken eingereicht, die wir verwenden werden, um dies zu tun. Wir werden auch in Kürze einige zusätzliche Patente auf Geräte einreichen, die auf den Markt kommen werden. Ich würde mich freuen, mit Dir ein anderes Mal darüber zu sprechen."

 

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Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958:

Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen

* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält, * in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,

* in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging, * mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, * und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens * oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen.

Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:

Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie aktiv Informationen bereitgestellt.

Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt.

Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben.

Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hält an dem analysierten Unternehmen eine Nettoverkauf- oder -kaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Unternehmens über- schreitet.

Übersicht über die bisherigen Anlageempfehlungen (12 Monate): Art der Analyse: Datum: Kursziel/Aktueller Kurs :

Sixth Wave Innovations Erstempfehlung 17.02.2020 EUR 2,00/EUR 0,48 3. Wesentliche Informationsquellen, Hinweis auf zugrunde gelegte Angaben und Prognosecharakter Die Publikation der First Marketing, wie etwa Aktien.Diamonds oder andere Publikationen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken des Lesers. Bei der Erstellung der Informationen verwendet First Marketing unterschiedliche Quellen, insbesondere auch die Angaben der Unternehmen, andere öffentlich zugängliche Informationen (in- und ausländische Medien, Zeitungen, Finanzmeldungen etc.) aber auch andere Quellen. First Marketing verwendet nur Quellen, die zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und vertrauenswürdig gehalten worden sind. First Marketing und die von ihr zur Erstellung der Publikation beschäftigten Personen verwenden größtmögliche Sorgfalt darauf, dass die verwendeten und zugrundeliegenden Angaben soweit wie möglich vollständig und sachlich zutreffend sind. Prognosen und Einschätzungen werden entsprechend gekennzeichnet und formuliert. Es wird bei Prognosen und Einschätzungen ebenfalls darauf geachtet, daß diese auf sachlichen Grundlagen beruhen und realistisch sind. Trotzdem übernimmt First Media keine Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit der dargestellten Sachverhalte.

4. Zusammenfassung der Bewertungsgrundlagen und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Unternehmen beruht auf der Grundlage einer quantitativen Auswertung von Unternehmensberichten und Veröffentlichungen zu dem Unternehmen sowie qualitativer Informationen, die für eine Einschätzung als relevant angesehen werden können. Hierbei werden Faktoren, wie Geschäftsprofil, Verschuldung, Kredite, Liquidität, Ertragskraft, Geschäftsmodelle, Geschäftsgang und ähnlichen Faktoren. Bei börsennotierten Unternehmen wird bei der Beurteilung auch die sogenannte technische Analyse berücksichtigt. 5. Sensitivität der Bewertungsparameter - Änderungsmöglichkeit

Die Veröffentlichungen geben nur die Einschätzung und Meinung zum Zeitpunkt der Erstellung an. Der Zeitpunkt der Erstellung wird in der Veröffentlichung angegeben. Eine Pflicht zur Aktualisierung wird nicht übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Veränderungen in den verwendeten und zugrunde gelegten Angaben, Daten und Umstände erfolgen können und solche Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die Einschätzungen des Unternehmens und seine Besprechung haben können.

6. Bedeutung der Empfehlungen Die Aussagen und Meinungen der First Marketing in ihren Veröffentlichungen können allenfalls ein Faktor im Rahmen einer Anlageentscheidung des Lesers darstellen. Sie stellen ausdrücklich keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Ein Interessent sollte sich auch über andere Quellen über das Unternehmen informieren. Insbesondere stellen die Veröffentlichungen keine individuelle Empfehlung in Bezug auf den Leser dar. Weder durch den Bezug der Veröffentlichungen, noch durch ausgesprochene Empfehlungen oder wiedergegebenen Meinungen soll eine Finanzdienstleistung des Lesers, insbesondere ein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag, mit der First Marketing oder dem jeweiligen Verfasser begründet werden. Die Beurteilungen wenden sich an spekulativ eingestellte Privatanleger, aber auch institutionelle Anleger und professionelle Anleger. Leser sollten über ein entsprechendes Risikokapital und zusätzliche Vermögenswerte sowie einen Anlagehorizont von über fünf Jahren verfügen.

Im Rahmen der Veröffentlichungen bedeuten:

- Kaufen: Absolutes Aufwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von sechs Monaten

- Verkaufen: Absolutes Abwärtspotenzial von mehr als 10% innerhalb von sechs Monaten

- Halten: Absolutes Potenzial zwischen -10% und +10% innerhalb von sechs Monaten

7. Risikohinweise:

- Börsenanlagen und Anlagen in Unternehmen (Aktien) sind immer spekulativ und beinhalten das Risiko des Totalverlustes.

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- Bei Aktien in engen Märkten kann es auch dazu kommen, daß dort überhaupt kein oder nur sehr geringer tatsächlicher Handel besteht und veröffentlichte Kurse nicht auf einem tatsächliche Handel beruhen, sondern nur von einem Börsenmakler gestellt worden sind.

- Ein Aktionär kann bei solchen Märkten nicht damit rechnen, daß er für seine Aktien einen Käufer überhaupt und/oder zu angemessenen Preisen findet.

- In solchen engen Märkten ist besteht eine sehr hohe Möglichkeit zur Manipulation der Kurse und der Preise in solchen Märkten kommt es oft auch zu erheblichen Preisschwankungen.

- Eine Investition in Wertpapiere mit geringer Liquidität, sowie niedriger Börsenkapitalisierung ist daher höchst spekulativ und stellt ein sehr hohes Risiko dar.

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Emittent/Herausgeber: Sixth Wave Innovations Inc. Schlagwort(e): Finanzen

15.05.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sixth Wave Innovations Inc.
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V6E 4A6 Vancouver
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Telefon: +1 604 562 6915
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1046075  15.05.2020 

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