SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: EZB-Negativzinsen sind rechtswidrig. Banken stehen 40 Mrd. EURO Rückforderungsrechte gegen die Zentralbank zu. Belastung der Kunden unzulässig. Pressekonferenz am 01.10.2019

Freitag, 27.09.2019 12:25 von DGAP - Aufrufe: 216

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Research Update/Kapitalmaßnahme SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: EZB-Negativzinsen sind rechtswidrig. Banken stehen 40 Mrd. EURO Rückforderungsrechte gegen die Zentralbank zu. Belastung der Kunden unzulässig. Pressekonferenz am 01.10.2019 27.09.2019 / 12:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EZB-Negativzinsen sind rechtswidrig: Banken stehen Rückforderungsrechte gegen die Zentralbank zu. Und: Sie dürfen ihre Kunden nicht zusätzlich belasten. Hamburger Universitätsprofessor legt Gutachten vor, Berliner Fachanwälte sehen Rückforderungsansprüche von über 40 Milliarden EURO gegen Europäische Zentralbank und nationale Zentralbanken Seit dem 11.06.2014 erheben die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken von allen Banken im EURO-Raum sog. "Negativzinsen". Ziel dieser Erhebung ist es, dass die Banken ihre Guthaben verstärkt als Kredite an die Wirtschaft oder Privatpersonen ausreichen sollen, anstatt sie auf den Zentralbankkonten zu belassen. Das aber ist nach den einschlägigen Vorschriften nur an Kunden ausreichender Bonität möglich. Trotzdem hat die EZB unlängst die Schraube noch weiter angezogen. Nun werden von den Guthaben 0,5 % p.a. abgezogen - zusammengenommen viele Milliarden, für die die Bankbranche nun staatliche Unterstützung einfordert, ansonsten aber diese Kosten auf ihre Kunden umlegen will.

Jetzt liegt ein Gutachten vor, wonach die Erhebung von solchen Entgelten zum Nachteil der Banken rechtswidrig ist. Damit ist zugleich die Basis für die Weiterbelastung an die Kunden entfallen. Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Inhaber eines Lehrstuhls für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Hamburg: "Die vom EZB-Rat seit 2014 beschlossenen Maßnahmen sind europarechtlich unzulässig. Der EZB-Rat war zu deren Erlass formell und materiell nicht befugt. Für derart weit reichende Maßnahmen fehlt es an einer ausreichenden Begründung und an einer parlamentarischen Mitwirkung. In Wahrheit geht es bei den Negativzinsen um die Erhebung von Abgaben. Dazu ist der EZB-Rat nicht befugt. Neben dem Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV) wurde auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 4 EUV) nach Maßgabe der EuGH-Rechtsprechung nicht gewahrt. Überdies wird unrechtmäßig in das Eigentum der Banken und in die Kundeneinlagen eingegriffen. Auch hält die Erhebung durch die Nationalen Zentralbanken (in Deutschland: der Deutschen Bundesbank) einer Prüfung nicht stand. Zum einen liegen hier erhebliche Grundrechtseingriffe vor, das Übermaßverbot wird nicht gewahrt, wie es ohnehin für die Erhebung einer solchen Abgabe eines formell und materiell gültigen Rechtsaktes durch den jeweiligen Mitgliedsstaat bedurfte. Schließlich dürften auch die Geschäftsbedingungen der Zentralbanken einer durchgängigen Kontrolle wie in Deutschland nicht standhalten. Insgesamt bestehen eine Fülle von schwerwiegenden Einwänden gegen die Erhebung solcher Entgelte."

Die bankrechtliche Fachkanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin sieht nun vor allem eine Rückforderungswelle auf die Zentralbanken zurollen. Dr. Wolfgang Schirp: "Jetzt ist mit einer Rückforderungswelle gegen die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsländer zu rechnen. Den Instituten wurden solche Entgelte von ihren Guthaben abgezogen. Insgesamt dürfte sich der gesamte Schaden in der Euro-Zone bislang auf gut 40 Milliarden EURO belaufen; allein deutsche Banken waren davon im Jahr 2018 mit ca. 2,5 Mrd. Euro betroffen. Diese Entgelte haben zu Unrecht die Gewinne der Banken und damit der Aktionäre oder anderen Anteilseigner geschmälert. Zugleich ist damit auch die Grundlage entfallen, solche Entgelte auf ihre Kunden umzulegen. Wer dazu schon verpflichtet wurde, kann ebenfalls Rückforderungsansprüche stellen. Bereits in diesem Jahr werden wir erste Klagen sehen, weil sonst Verjährung droht, wenn die Zahlung der Negativzinsen bereits einige Jahre zurückliegt."

Die beiden Experten Prof. Dr. Knops und Dr. Schirp werden sich am 01.10.2019 um 10 Uhr in Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, allen Fragen stellen. Bitte melden Sie sich an unter der mail-Adresse mail@schirp.com.

Für weitere Angaben stehen zur Verfügung:

Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg, Von-Melle-Park 9, 20148 Hamburg, Tel. 040-42838-4898, mail: kn@schuldrecht.de

Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechts-anwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: schirp@schirp.com


27.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


881657  27.09.2019 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=881657&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.