Eine Fördermaschine für Kohle (Symbolbild).
Dienstag, 22.01.2019 14:23 von | Aufrufe: 387

RWE meldet Deal mit Eon bei der EU an

Eine Fördermaschine für Kohle (Symbolbild). pixabay.com

ESSEN (dpa-AFX) - Bei der geplanten Neuaufteilung der Geschäftsfelder der Energieriesen RWE und Eon sind jetzt die Kartellbehörden am Zug. RWE hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel den geplanten Erwerb der erneuerbaren Energien von Eon und der eigenen Tochter Innogy angemeldet. Die Anmeldung sei der erste Schritt im Rahmen der vielfältigen Fusionskontrollverfahren, teilte RWE am Dienstag mit. Der Anmeldung sei eine sich über mehrere Monate erstreckende Vorprüfung durch Brüssel vorausgegangen.

RWE und Eon wollen Innogy bis Ende des Jahres unter sich aufteilen. Eon soll das Netz- und Vertriebsgeschäft von Innogy übernehmen, RWE das Ökostromgeschäft von Innogy und von Eon. Außerdem soll RWE mit 16,7 Prozent an Eon beteiligt werden. Diesen Anteilserwerb werde RWE zeitnah bei der deutschen und der britischen Kartellbehörde anmelden./hff/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in E.ON SE
HS3NKS
Ask: 1,35
Hebel: 6,12
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS3NKS,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,4275
-0,58%
E.ON SE Realtime-Chart
-  
0,00%
Innogy Chart
32,28
+0,83%
RWE AG Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur E.ON SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.