Eine Frau beim Fernsehen. (Symbolbild)
Mittwoch, 18.07.2018 10:16 von | Aufrufe: 325

Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

Eine Frau beim Fernsehen. (Symbolbild) © franckreporter / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen./sem/avg/DP/zb


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