Das Bundeskanzleramt.
Donnerstag, 05.03.2020 10:55 von | Aufrufe: 412

ROUNDUP: Referat im Kanzleramt erhob europarechtliche Bedenken gegen Pkw-Maut

Das Bundeskanzleramt. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Im Bundeskanzleramt sind nach einem Medienbericht jahrelang immer wieder schwere europarechtliche Bedenken gegen die Pläne zur später gescheiterten Pkw-Maut erhoben worden. Wie die "Welt" berichtet, geht dies aus zahlreichen Unterlagen aus dem für Verkehrspolitik zuständigen Referat hervor. So heißt es etwa in einem Schreiben vom 22. April 2016, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, die Hoffnungen des Verkehrsministeriums, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) "reüssieren zu können, müssen skeptisch beurteilt werden".

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutsche Pkw-Maut im vergangenen Sommer gestoppt. Sie sei diskriminierend für die Halter und Fahrer aus anderen EU-Ländern. Das Verkehrsministerium unter Minister Andreas Scheuer (CSU) hatte 2018 Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut geschlossen - bevor endgültige Rechtssicherheit bestand.

Die Opposition wirft Scheuer daher schwere Fehler zu Lasten der Steuerzahler vor. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags arbeitet das Maut-Debakel auf. Das Gremium kommt an diesem Donnerstag erneut zusammen. Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte der dpa, das erhebliche Risiko eines Scheiterns der Pkw-Maut sei dem Kanzleramt zu jeder Zeit bewusst gewesen. Entweder habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bewusst in Kauf genommen, dass die Maut vor die Wand fahre, oder Scheuer habe sämtliche Warnungen ignoriert.

Nach dem Bericht der "Welt" wurde ein erster Einwand schon 2014 erhoben, als der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) regierungsintern seinen Plan vorstellte - eine Maut zwar sowohl von Ausländern wie Inländern zu erheben, aber deutschen Autofahrern durch Senkungen der Kfz-Steuer jede Zusatzbelastung zu ersparen. Zu diesem Plan habe der Leiter des im Kanzleramt für Verkehrspolitik zuständigen Referats am 27. Juni 2014 geschrieben, es bestehe eine erhebliche Gefahr, dass die EU-Kommission und im Fall einer sehr wahrscheinlichen Klage auch der EuGH die Regelung als einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von EU-Ausländern interpretiere.

Das Verkehrsministerium hatte sich zwar später mit der EU-Kommission über die rechtliche Ausgestaltung der geplanten Maut in Deutschland geeinigt, 2017 aber klagte Österreich vor dem EuGH gegen die deutsche Maut./hoe/DP/mis


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