Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Dienstag, 14.02.2017 12:27 von | Aufrufe: 213

ROUNDUP: Gericht verhandelt Verfahren nach Tuifly-Flugausfällen

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

HANNOVER (dpa-AFX) - Vor dem Amtsgericht Hannover sind am Dienstag zwei Entschädigungsklagen von Tuifly-Reisenden wegen entgangener oder verminderter Urlaubserholung verhandelt worden. Sie fallen zusammen mit der Hauptversammlung der Tuifly-Mutter, dem Tui-Reisekonzern. Die Tuifly will den Kunden bisher keine Entschädigungen zahlen, sondern erstattet nur den Reisepreis. Sie beruft sich dabei auf höhere Gewalt beziehungsweise außergewöhnliche Umstände. Richterin Catharina Erps will an diesem Mittwoch eine Entscheidung verkünden.

Sie drückte in der Anhörung bereits die Überzeugung aus, dass die Parteien wohl nächsthöhere Instanzen anrufen würden. Dieser Ansicht schloss sich auch der Anwalt eines Paares aus Nordrhein-Westfalen an. Er sprach von einem Präzedenzfall und kündigte am Rande des Verfahrens an, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Ein endgültiger Beschluss könne sich somit bis zu zwei Jahre hinziehen. Seine Mandanten hatten im vergangenen Herbst auf dem Rückflug von Kos nach Düsseldorf eine mehr als dreistündige Verspätung und machen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung daher eine Entschädigung von 400 Euro pro Person geltend.

Auf die gleiche Verordnung beruft sich eine fünfköpfige Familie aus Celle, deren Flug bei der Ankunft in Düsseldorf komplett gestrichen worden war. Sie fordert die gleiche Summe pro Person. Hintergrund: Im Herbst 2016 flog fast eine Woche lang ein Großteil der Tuifly-Jets nicht, weil sich die Crews massenhaft krank meldeten. Zuvor waren Job-Ängste durch die Nachricht genährt worden, dass Tuifly mit der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding unter Führung der Etihad integriert werden soll. Tui musste insgesamt rund 3000 Reiseverträge kündigen. Viele Betroffene reichten daraufhin Klage ein, allein in Hannover sind hunderte Zivilverfahren anhängig.

Die Tui Deutschland wollte sich am späten Mittag zu den Verfahren äußern. Sie macht geltend, dass es sich bei der plötzlichen Erkrankung des Bordpersonals nicht um Zufall gehandelt habe, sondern um eine Art wilden Streik. Das schließe Ersatzansprüche aus. Als Beleg hatte ihr Rechtsbeistand nach Angaben der Richterin auch das WhatsApp-Protokoll eines Crew-Mitglieds präsentiert. Im Gericht spielte der Anwalt dessen Bedeutung dann allerdings herunter./rek/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in TUI
HS36V1
Ask: 0,96
Hebel: 18,93
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HS3CNM
Ask: 1,48
Hebel: 7,18
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS36V1,HS3CNM,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

6,786
+1,19%
TUI Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur TUI Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
02:00 - PR Newswire