Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 12.11.2013 16:26 von | Aufrufe: 106

ROUNDUP: BGH erleichtert Unternehmen Rückzug von der Börse

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Unternehmen können sich künftig einfacher von der Börse zurückziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dienstag muss den betroffenen Aktionären kein Angebot für eine Barabfindung mehr gemacht werden. Außerdem muss die Hauptversammlung dem Rückzug nicht mehr zustimmen. Die Eigentumsrechte der Aktionäre würden nicht verletzt, heißt es in dem Beschluss.

Die Entscheidung betreffe sowohl den vollständigen Rückzug eines Unternehmens von der Börse als auch den Wechsel in ein anderes qualifiziertes Segment des Freiverkehrs, sagt der Experte für Kapitalmarktrecht, Jonas Wittgens, von der Kanzlei Allen & Overy. Der Beschluss habe damit erhebliche Auswirkungen auf Aktionäre.

Konkret gaben die BGH-Richter einer Aktiengesellschaft recht, die 2011 vom regulierten Markt in Berlin zum Freiverkehr in Frankfurt wechselte. Deren Aktionäre wollten durch ein Spruchverfahren eine Barabfindung festsetzen lassen und zogen vor Gericht.

Die Aktionäre hätten durch das sogenannte Delisting keine wirtschaftlichen Nachteile, hieß es. Sie könnten die Aktien verkaufen, denn deren Wert verfiele bei einem Rückzug von der Börse nicht automatisch.

Damit gab der BGH überraschend seine bisherige Rechtsprechung auf. 2002 hatte das Gericht in seinem sogenannten "Macroton"-Urteil bestimmt, dass die Hauptversammlung einem Rückzug zustimmen und den Aktionären ein Angebot für ihre Aktien gemacht werden muss. Beides ist dem Beschluss zufolge nun nicht mehr nötig./din/DP/edh


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