Unterlagen zum Versicherungsanspruch (Symbolbild).
Mittwoch, 13.11.2013 16:11 von | Aufrufe: 137

ROUNDUP 2: Weiter Wirbel um Debeka - Tausende Beamte sollen Tipps gegeben haben

Unterlagen zum Versicherungsanspruch (Symbolbild). © courtneyk / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de/

KOBLENZ (dpa-AFX) - Die Vorwürfe des illegalen Datenhandels gegen Mitarbeiter der Debeka-Versicherung könnten eine weitaus größere Dimension bekommen als zunächst angenommen. Nach einem Bericht des "Handelsblatts" soll es ein Netzwerk von mehr als 10.000 Beamten geben, die für die Vermittlung von Versicherungen bezahlt wurden.

Über Jahre hinweg sollen demnach weit über 100 Millionen Euro geflossen sein, das Blatt schreibt von einem "geheimen System von Zuträgern". Die Debeka entgegnete am Mittwoch, es gebe zwar Tausende sogenannter Tippgeber. Dies sei jedoch nicht geheim, sondern stehe im Einklang mit dem Bundesbeamtengesetz, betonte das Koblenzer Unternehmen.

Die Debeka sei ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Daher sei es üblich, dass zufriedene Mitglieder neue Mitglieder werben. Der Versicherer sei eine offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes, insofern dürften Beamte im Einklang mit Paragraf 100 des Bundesbeamtengesetzes als Tippgeber aktiv werden.

Der Paragraf dreht sich um nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten. Darin heißt es unter anderem, dass "Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten" nicht genehmigungspflichtig sind.

Bei den Tippgebern, die intern Vertrauensmitarbeiter (VM) genannt werden sollen, handelt es sich laut Debeka um Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Sie dürften mit ausdrücklichem Einverständnis ihrer Dienstherren Empfehlungen für potenzielle Neumitglieder geben, diese aber nicht selbst beraten. Geld werde nur bei einer erfolgreichen Vermittlung gezahlt.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nannte das Unternehmen konkrete Zahlen. Insgesamt seien rund 38.000 Tippgeber registriert. 2012 hätten 15.800 "aktive Tippgeber" aus dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft den 9.000 Außendienstmitarbeitern mindestens einen Hinweis gegeben, der zu einem Vertragsabschluss geführt habe.

Mit diesen nebenberuflichen Mitarbeitern gebe es vertragliche Vereinbarungen etwa zu Vergütungen. Genaue Summen nannte das Unternehmen mit Verweis auf den Wettbewerb in der Branche nicht. Im Schnitt erhalte ein nebenberuflicher Mitarbeiter 170 Euro im Jahr.

Es gebe, wie im "Handelsblatt" berichtet, auch einen Club der "Top-VM". Die Teilnehmer würden jährlich zu einem Treffen mit dem Vorstand eingeladen. Im Jahr 2011 etwa seien es bei einem Treffen auf der Bundesgartenschau in Koblenz 17 Teilnehmer gewesen.

Auch wer kein offizieller Tippgeber ist, kann nach Debeka-Angaben Interessenten empfehlen. Im Erfolgsfall würden für einen Hinweis bis zu 15 Euro gezahlt, je nach Art der abgeschlossenen Verträge. Die Wirtschaftspr üfungsgesellschaft KPMG untersuche jetzt, ob das Vorgehen mit nebenberuflichen Mitarbeitern angemessen gewesen sei.


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Die Debeka sieht sich seit Wochen mit Vorwürfen des illegalen Datenhandels konfrontiert. Am vergangenen Montag war bekanntgeworden, dass die Koblenzer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufgenommen hat. Es richtet sich gegen unbekannte Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. Zudem wird gegen unbekannte Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ermittelt - wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses.

Die Debeka räumte bereits Verfehlungen ein und leitete Prüfungen ein. Neben der Staatsanwaltschaft beschäftigen sich auch die Finanzaufsicht Bafin und der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz mit dem Fall.

Erste Kritiker fordern Konsequenzen. Sollten die Informationen der Zeitung zutreffen, sprenge der Skandal jegliche Vorstellungskraft, sagte der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick "Handelsblatt online". Der Debeka-Vorstand müsse in diesem Fall abgelöst werden.

Der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, sagte dem "Handelsblatt": "Für Korruption darf es gerade im öffentlichen Dienst kein Pardon geben." Eine widerrechtliche Weitergabe von Personaldaten durch Verwaltungsmitarbeiter gegen Bezahlung sei keine genehmigungsfähige Nebentätigkeit, sondern ein Straftatbestand. Dieser müsse in jedem Einzelfall nachgewiesen und sanktioniert werden./chs/DP/mmb

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