Google wird von der EU zu einer Rekordstrafe verdonnert. Warum der Konzern zahlen muss und was die Entscheidung für den Internetriesen bedeutet.
Die EU-Kommission hat gegen Google (Alphabet A Aktie) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe verhängt. Wegen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung beim Smartphone-Betriebssystem Android soll der Konzern 4,34 Milliarden Euro zahlen, wie Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel erklärte. Weitere hohe Zahlungen könnten folgen, wenn Google sein Verhalten nicht binnen 90 Tagen ändere, sagte Vestager.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Rekordstrafe.
Wofür wird Google bestraft?Dem Konzern wird vorgeworfen, die marktbeherrschende Stellung seines Betriebssystems Android missbräuchlich auszunutzen.
Rund 80 Prozent aller Smartphones und Tablets sind mit Android ausgestattet. Einzige nennenswerte Ausnahme ist das iPhone von Apple (Apple Aktie). An dem Quasi-Monopol von Android an sich haben die EU-Wettbewerbshüter nichts auszusetzen. Google nutze die dominante Stellung seines Betriebssystems aber als Druckmittel, um die Konkurrenz auszuschalten. Dieses Geschäftsgebaren sei mit den Regeln eines fairen Wettbewerbs nicht vereinbar.
„In der Sache geht es um drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt hat, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über die Google-Suchmaschine läuft“, sagte Vestager.
Erstens zwinge das Unternehmen Hersteller von Android-Geräten, den Suchdienst und den Webbrowser von Google vorzuinstallieren. Andere Hersteller solcher Apps bekämen daher von vornherein keine Chance. Zweitens hindere Google die Hersteller von Smartphones und Tablets daran, andere Betriebssysteme als Android einzubauen. Und drittens locke Google diese Hersteller mit finanziellen Anreizen, damit sie ausschließlich Google-Apps in die Geräte einbauen.
Wurde Google schon einmal von der EU-Wettbewerbsbehörde bestraft?Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.