Reformiertes Insolvenzrecht ist mit hohen Zusatzkosten verbunden

Mittwoch, 10.10.2018 06:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 1448

Die Reform des Insolvenzrechts sollte aus Strafe eine Chance machen. Fünf Jahre später zeigt eine Evaluation: Die neuen Verfahren weisen Mängel auf.

Aus einer Strafe für wirtschaftliches Scheitern sollte ein Recht auf eine zweite Chance werden. Auf diesen Mentalitätswechsel zielte die Insolvenzrechtsreform von 2011 ab. Doch nun zeigt sich, dass es fragwürdig ist, ob das geschaffene Schutzschirmverfahren überhaupt Vorteile bietet. Zu diesem Befund kommt der Regierungsbericht zum „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG), der an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll und der dem Handelsblatt vorab vorliegt. Es gebe Vorschläge für „nicht unbedeutende“ Korrekturen.„Die Evaluierung zeigt, dass das ESUG gut funktioniert“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) dem Handelsblatt. „Wir werden jetzt gemeinsam mit Experten diskutieren, wo noch weiterer Verbesserungsbedarf beim deutschen Insolvenz- und Sanierungsrecht besteht.“Deutlich kritischer fällt indes die 300 Seiten starke Analyse eines Wissenschaftlerteams aus, die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt wurde und als Basis für den Regierungsbericht dient. Das Fazit: Die geschaffenen Instrumente sind häufig mit „hohen Zusatzkosten“ verbunden. „Die Evaluation zeigt Korrektur- und Ergänzungsbedarf in Bezug auf einzelne, allerdings durchaus gewichtige Weichenstellungen sowie in Einzelfragen auf“, heißt es. Immerhin: Die Rückkehr zum früheren Recht empfehlen die Forscher nicht.Früher bedeutete ein Insolvenzantrag im Grunde die Abwicklung einer Firma. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte darum erreichen, dass Unternehmer Anreize für eine frühzeitige Sanierung erhalten. Im März 2012 schließlich trat das ESUG in Kraft. Nach fünf Jahren, so sah es der Beschluss des Bundestags vor, sollte eine Evaluation erfolgen. Nun liegen die Befunde vor.

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