Das Qualcomm-Stadion in San Diego, USA.
Dienstag, 15.01.2019 12:31 von | Aufrufe: 717

Qualcomm verliert Mannheimer Patent-Prozess gegen Apple

Das Qualcomm-Stadion in San Diego, USA. © wellesenterprises / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images

MANNHEIM (dpa-AFX) - Der Chipkonzern Qualcomm (Qualcomm Aktie) muss in seinem Patentstreit mit Apple (Apple Aktie) einen Rückschlag in Deutschland einstecken. Das Landgericht Mannheim entschied am Dienstag, dass iPhones ein Qualcomm-Patent zu Schaltkreis-Technik nicht verletzen und wies die Klage ab. Qualcomm kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Der Chipkonzern hatte im Dezember mit einem anderen Patent ein Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland erzielt. Apple nahm daraufhin das iPhone 7 und das iPhone 8 aus seinen Stores und seinem Online-Angebot und legte Widerspruch gegen das Urteil ein.

Der Streit begann vor rund zwei Jahren, als Apple seinem Zulieferer Qualcomm in einer Klage überhöhte und unfaire Lizenzforderungen für Patente vorwarf. Der Chipkonzern konterte mit dem Vorwurf von Patentverletzungen. Neben Deutschland gibt es Verfahren auch in China, ein Prozess in Kalifornien ist für Mitte April angesetzt.

Parallel läuft in Kalifornien ein Prozess zur Klage der US-Wettbewerbsaufsicht FTC gegen Qualcomm, in der es um das Geschäftsmodell des Chipkonzerns - und damit auch das Verhältnis zu Apple - geht.

Am Montag holte die FTC den Apple-Topmanager Jeff Williams (Williams Aktie) in den Zeugenstand, der für das operative Geschäft des Konzerns zuständig ist. Williams bekräftigte, dass Apple es als unfair empfinde, dass Qualcomm für eine Lizenz auf seine Patente fünf Prozent vom Gerätepreis haben wollte. Denn das bedeute zum Beispiel, dass wenn Apple pro Gerät 60 Dollar (Dollarkurs) mehr für ein Edelstahl- oder Aluminium-Gehäuse ausgebe, damit auch 3 Dollar für Qualcomm fällig würden, auch wenn der Chipkonzern damit nichts zu tun habe.

Aus Williams' Zeugenaussage ging auch hervor, dass Apple sich mit Qualcomm beim Start des ersten iPhones 2007 statt der fünf Prozent auf eine niedrigere feste Rate von 7,50 Dollar pro Telefon geeinigt hatte. Das wurde so geregelt, dass die iPhone-Auftragsfertiger die volle Qualcomm-Forderung bezahlten, sich den Betrag dann von Apple holten - und Qualcomm anschließend Apple einen Teil zurückzahlte.

Später habe Apple diese niedrigere Rate nur behalten können, weil der Konzern sich auf eine Exklusiv-Vereinbarung eingelassen habe, nach der nur Mobilfunk-Modems von Qualcomm bezogen worden seien. Laut Williams konnte Apple seit Beginn des Streits keine Qualcomm-Chips mehr für die neuen iPhone-Modelle bekommen. Dabei blieb unklar, woran genau die Gespräche darüber scheiterten. Apple dürfte dadurch kein Telefon mit dem neuen 5G-Datenfunk vor 2020 anbieten können, bis entsprechende Chips des Qualcomm-Rivalen Intel (Intel Aktie) fertig sind.

Laut Williams' Aussage und einer von der FTC eingebrachten E-Mail eines Qualcomm-Managers stellte der Chipkonzern zudem als Bedingung für den ursprünglichen Deal, dass Apple keine Geräte mit der Wimax-Funktechnik herausbringt. Das vor allem von Intel unterstützte Wimax war als Alternative zu herkömmlichen Mobilfunk-Netzen gedacht, konnte sich aber nicht durchsetzen./so/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Intel Corp.
HS4G8G
Ask: 1,36
Hebel: 18,48
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HS3ZRN
Ask: 1,90
Hebel: 4,94
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4G8G,HS3ZRN,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

158,76
+0,23%
Apple Realtime-Chart
30,185
-7,86%
Intel Corp. Realtime-Chart
152,36
+0,09%
Qualcomm Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Intel Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.