Ärzte in einem Operationssaal (Symbolbild).
Mittwoch, 16.09.2020 05:23 von | Aufrufe: 356

Oberster Datenschützer plant Warnungen zu E-Patientenakten

Ärzte in einem Operationssaal (Symbolbild). © FangXiaNuo / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de/

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Einführung elektronischer Patientenakten im nächsten Jahr drohen Warnungen vor unzureichendem Datenschutz an Millionen Versicherte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagte der Deutschen Presse-Agentur, er könne selbstverständlich dem Gesetzgeber keine Vorgaben machen und keine Gesetze korrigieren. "Ich kann und muss aber einschreiten, wenn bei Stellen, die meiner Aufsicht unterliegen, Datenverarbeitungsvorgänge gegen geltende Datenschutzvorschriften verstoßen."

Konkret plant Kelber Warnungen und Anweisungen an 65 gesetzliche Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er die Aufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen vorgegebene "Warntexte" an Versicherte schicken müssen. Der oberste Datenschützer hatte Konsequenzen angekündigt, wenn ein vom Bundestag beschlossenes Datenschutzgesetz für die E-Akten unverändert bleibt. An diesem Freitag kommt es abschließend in den Bundesrat, und der Gesundheitsausschuss empfiehlt, es zu billigen.

E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten werden und beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern. Kelber warnte, dass eine reine Gesetzes-Umsetzung "zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement" führen würde. Dafür ist zum Start eine etwas "abgespeckte" Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022. Das zwinge Nutzer zu "Alles oder Nichts", hatte Kelber mehrfach moniert./sam/DP/zb


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