Der US-Bierriese Anheuser-Busch hat vor dem Europäischen Gerichtshof das alleinige Recht erstritten, den Markennamen "Bud" für seine Biere in der EU zu verwenden. Anheuser-Busch hat das alleinige Recht, den Markennamen "Bud" für seine Biere in der Europäischen Union zu verwenden, entschied das EU-Gericht heute in Luxemburg. Die Richter wiesen eine Klage der Tschechen dagegen ab. Die Budweiser-Brauerei dürfe ihre Biere nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovický Budvar verkaufen. Das gelte auch für Frankreich und Österreich. Anheuser-Busch hatte den Namen beim Markenamt HABM als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich seit Jahren weltweit vor Gerichten um die Rechte an der Marke. Übersetzt bedeutet dieser Begriff "aus Budweis", einer böhmischen Stadt. In den USA wurde "Budweiser" 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier bereits seit 1265 gebraut.Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke "Budweiser" reichen bis ins Jahr 1907, sie bestehen also seit mehr als 100 Jahren. In den Jahren 2000 bis 2011 wurden 124 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig beendet, 82 Fälle gewann die Brauerei Budweiser Budvar und 8 Streitfälle endeten mit Vergleich oder unentschieden.Anheuser Busch Inbev (AB Inbev) gilt als größter Bierkonzern der Welt mit einem Weltmarktanteil von knapp 19 Prozent. Gebraut wird in 23 Ländern mit insgesamt 116.000 Mitarbeitern und einem Konzernausstoß von mehr als 410 Millionen Hektolitern. Zum Vergleich: Die größte deutsche Braugruppe, die zum Oetker-Konzern gehörende Radeberger-Gruppe mit den Marken Radeberger, Jever oder Schöfferhofer, pumpt pro Jahr rund 13 Millionen Hektoliter Bier in Flaschen und Fässer.Zum AB Inbev-Konzernverbund gehören Biermarken wie Budweiser und Michelob aus den USA oder Stella Artois aus Belgien. In Deutschland besteht das Portfolio unter anderem aus Beck's, Hasseröder, Franziskaner und Löwenbräu.
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