BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesländer können seit Montag auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Als erstes Bundesland hat Berlin von dem Gesetz Gebrauch gemacht. Dort dürfen Neuvertragsmieten nur noch bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse zum 1. Juli einführen. Ebenfalls seit Montag gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat - das sogenannte Bestellerprinzip./tam/bf/DP/fbr
Kurzfristig positionieren in Deutsche Wohnen | ||
HG89KD
| Ask: 2,34 | Hebel: 6,02 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.