Ein Abschlag von 3,96 Prozent steht gegenwärtig für das Wertpapier von LEG Immobilien zu Buche. Das Wertpapier verbilligte sich um 3,36 Euro. Zuletzt notierte die Aktie bei 81,50 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht der Anteilsschein von LEG Immobilien nicht so gut da. Der MDAX liegt zur Stunde um 0,59 Prozent im Plus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Er kommt auf 24.684 Punkte.
Die LEG Immobilien AG verwaltet Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen. Zum Portfolio gehören rund 110.000 Mietwohnungen in Wohnsiedlungen und Stadtnähe mit dazugehörigen Garagen. Das Unternehmen ist neben der Immobilienverwaltung auch stark in die Modernisierung und Instandhaltung von eigenen und neu übernommenen Wohngebäuden involviert. Zuletzt hat LEG Immobilien einen Jahresüberschuss von 578 Mio. Euro in den Büchern stehen. Der Konzern hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 922 Mio. Euro umgesetzt. Am 22. Mai 2017 lässt sich LEG Immobilien erneut in die Bücher schauen. Dann werden die neuesten Geschäftszahlen veröffentlicht.
Die LEG Immobilien-Aktie wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die britische Investmentbank HSBC hat die Einstufung für LEG Immobilien auf "Buy" mit einem Kursziel von 120 Euro belassen. Bei dem Immobilienkonzern habe sich in Teilen Nordrhein-Westfalens das Mietwachstum auf vergleichbarer Fläche überraschend deutlich beschleunigt, schrieb Analyst Thomas Martin in einer Studie vom Freitag. Zudem ergäben sich Übernahmemöglichkeiten. Damit dürften der Barmittelzufluss und die Dividenden steigen.
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat die Einstufung für LEG Immobilien nach Zahlen auf "Neutral" mit einem Kursziel von 85,50 Euro belassen. Die Ergebnisse des ersten Quartals hätten seine Erwartungen größtenteils erfüllt, schrieb Analyst Julian Livingston-Booth in einer Studie vom Donnerstag. Die Gewinnaussichten seien dank bevorstehender Zukäufe ziemlich gut.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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