Land Hessen droht Millionenklage durch RWE

Mittwoch, 27.02.2013 19:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 213

Der Energieversorger RWE hat mit seiner Klage gegen die Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis einen Teilerfolg erzielt. Die angeordnete Stilllegung war rechtswidrig. Jetzt geht es ums Geld.

Der Energiekonzern RWE hat im Streit um die 2011 eingeleitete Atomwende vor Gericht einen Etappensieg erzielt. Die im März 2011 vom Hessischen Umweltministerium für drei Monate angeordnete Stilllegung der Blöcke A und B des Atomkraftwerks Biblis sei rechtswidrig gewesen, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch. RWE sei nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.

In beiden Fällen liegt ein Anhörungsmangel vor", sagte die Richterin Ruth Fischer. Eine Revision sei ausgeschlossen. Gegen diese Nichtzulassung könne das hessische Umweltministerium jedoch Beschwerde einlegen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das Land Hessen muss dennoch zunächst mit einer Klage auf Schadenersatz von 187 Millionen Euro rechnen.

RWE hatte unter seinem früheren Chef Jürgen Großmann als einziger AKW-Betreiber in Deutschland gegen die im März 2011 angeordnete befristete Abschaltung seiner Meiler geklagt. Er musste die Blöcke in Biblis nach der Anordnung des hessischen Umweltministeriums zunächst für drei Monate abschalten. Nur um diesen Zeitraum ging es am Mittwoch, nicht um das endgültige Aus für die Meiler.

Der Bund und die Länder hatten sich nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst abzuschalten. Im Sommer folgte der beschleunigte Atomausstieg. Damit wurden die sieben ältesten Meiler und der Pannenreaktor in Krümmel stillgelegt. Die restlichen neun Atomkraftwerke in der Bundesrepublik müssen bis 2022 vom Netz.

Gegen die endgültige Stilllegung klagen neben RWE auch die Betreiber Eon und Vattenfall. Allein Eon will vom Steuerzahler acht Milliarden Euro Schadenersatz kassieren. Das Verfahren dürfte nach Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

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