Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Mittwoch, 16.06.2021 14:01 von | Aufrufe: 255

Kompromiss im Zollstreit hilft auch deutschen Gebäckherstellern

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. pixabay.com

AACHEN (dpa-AFX) - Der Kompromiss von EU und USA im Streit über Strafzölle hat auch bei deutschen Süßwarenherstellern für Erleichterung gesorgt. Die Einigung sei ein positives Ergebnis für die US-Verbraucher und die Sicherung der heimischen Arbeitsplätze, teilte der Aachener Gebäckhersteller Lambertz am Mittwoch mit. Für das Familienunternehmen mit seinem Sortiment an Printen, Christstollen und Lebkuchen ist der US-Markt das wichtigste Exportland außerhalb der EU. Lambertz habe unter den Strafzöllen besonders gelitten, teilte das Unternehmen mit.

Die USA hatten im Streit über die Subventionen für die Flugzeugbauer Airbus und Boeing (Boeing Aktie) im Oktober 2019 einen Strafzoll von 25 Prozent auf gesüßte Kekse und Waffelprodukte verhängt, die in Deutschland produziert und in die Vereinigten Staaten exportiert werden. Die davon betroffenen Unternehmen hätten 2020 mengenmäßig gegenüber dem Vorjahreszeitraum 7,6 Prozent ihrer Ausfuhren verloren, hatte der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie mitgeteilt.

Die EU und die USA hatten am Dienstag mitgeteilt, dass die gegenseitig verhängten Strafzölle für fünf Jahre ausgesetzt werden. Betroffen von den Zöllen waren nicht nur die deutschen Gebäck-Exporteure, sondern auch Verarbeiter von US-Rohwaren wie Pistazien und Erdnüssen./hff/DP/eas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

156,20
+0,26%
Airbus SE Realtime-Chart
155,94
+0,28%
Boeing Co. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Boeing Co. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News