Dienstag, 07.02.2023 12:22 von Gerd Kommer | Aufrufe: 358

Ehe und Scheidung aus finanzieller Perspektive

In diesem Beitrag befassen wir uns mit den "Economics" von Ehe und Scheidung.

Dass Heiraten finanziell lukrativ sein kann, dürfte niemanden überraschen. Mit lukrativ meinen wir jedoch nicht "reich heiraten", die älteste aller Vermögensmehrungsmethoden für Menschen, die finanziell aufsteigen wollen. Wir meinen vielmehr die beträchtlichen ökonomischen Vorteile der Ehe auf der aggregierten Ebene des Paares.

Singles und unverheiratete Paare haben allen Grund auf diese finanziellen Vorteile der Ehe neidisch zu sein.

Wir nennen nachfolgend die acht wichtigsten dieser materiellen Vorteile. Von den ersten dreien profitieren auch nicht verheiratete Paare, die nachfolgenden fünf erfordern jedoch eine Heirat.

Danach gehen wir auf die zum Teil noch größere ökonomische Downside von Scheidungen ein. Am Ende des Beitrages geben wir Ratschläge, wie man dieses wirtschaftliche Risiko senken kann. Wir beginnen mit den finanziellen Vorteilen einer Eheschließung. Bevor wir das tun, sei noch geklärt, dass wenn in diesem Beitrag von "Ehepartnern" die Rede ist, das ebenso für die Partner in einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gilt. Sie ist in Deutschland der Ehe rechtlich und steuerlich gleichgestellt.

Finanzvorteil 1: Gemeinsame Haushaltsführung

Wenn zwei Menschen ihren Haushalt zusammenlegen, werden sie gemeinschaftlich gegenüber der Führung zweier getrennter Haushalte bei einem gegebenen Lebensstandard zwischen 20% und 50% geringere Lebenshaltungskosten pro Person haben. Umgekehrt werden die zwei Personen eine substanzielle Erhöhung ihres Lebensstandards erfahren, wenn sie im Zusammenleben gemeinsam genauso viel ausgeben wie in Summe vorher getrennt.

Finanzvorteil 2: Arbeitsteilung und Spezialisierung

Statistisch häufig noch größer als der wirtschaftliche Vorteil aus gemeinsamer Haushaltsführung kann die wirtschaftliche Upside einer Ehe aus der Ausnutzung des uralten marktwirtschaftlichen Prinzips der Arbeitsteilung und Spezialisierung sein: "Einer kümmert sich um die Kinder und den Haushalt, der andere macht Karriere". (Das ersterer nicht – wie historisch – fast immer die Frau und letzterer fast immer der Mann sein muss versteht sich von selbst.)

Finanzvorteil 3: Risikosenkung beim Einkommen durch Diversifikation

Jeder Unternehmer weiß, dass zwei Einkommensströme unter sonst gleichen Umständen besser sind als nur einer. Aus Risikosicht ist ein Unternehmen mit nur einem Kunden oder nur einem Produkt eine prekäre, weil schlecht diversifizierte Angelegenheit. Genauso ist Siemens ein sichereres Investment als die Meierchen Anlagenbau GmbH aus Kleinkleckersdorf, weil Siemens über Tausende von Einkommensströmen verfügt, gegenüber nur einer Handvoll bei Meierchen. So ähnlich ist es in der Ehe. In einer Ehe existieren doppelt so viele Träger von Humankapital wie in einem Einpersonenhaushalt. Deswegen senkt die Ehe aus statistischer Perspektive das Cash-Flow-Risiko der zwei beteiligten Personen beträchtlich. Das gilt auch dann, wenn in einer bestimmten Phase nicht beide Partner berufstätig sind – zur Risikosenkung reicht es, dass potenziell beide Partner Einkommen generieren können.

Finanzvorteil 4: Niedrigere Einkommensteuern

Wenn ein frisch vermähltes Paar sich einkommensteuerlich gemeinsam veranlagen lässt, statt getrennt wie zuvor, kommt es in Deutschland zum Ehegattensplitting. Der Durchschnittsteuersatz für das gepoolte Einkommen kann dann niedriger sein als der Durchschnittssatz bei jeweils getrennter steuerlicher Veranlagung. Dabei gilt: Je größer die Einkommensdifferenz der beiden Eheleute und je höher der diesbezügliche Steuersatz liegt, umso höher ist der potenzielle, finanzielle Vorteil.

Ein weiterer (kleiner) einkommensteuerlicher Vorteil der Ehe bezieht sich auf den jährlichen Sparerpauschbetrag, der für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt ("liquides Vermögen"). Dieser Steuerfreibetrag beträgt seit 2023 1.000 Euro pro Einzelperson oder 2.000 Euro für Paare. Durch die Möglichkeit der freien Aufteilung des Freibetrages können potenziell höhere Steuerersparnisse generiert werden, falls einer der beiden Partner ansonsten den vollen Freibetrag in einem gegebenen Jahr nicht hätte ausnutzen können.

Finanzvorteil 5: Niedrigere Schenkung- und Erbschaftsteuern

Ehepartner werden bei der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber nicht verheirateten Partnern in außerordentlichem Ausmaß ökonomisch begünstigt – durch höhere Freibeträge (alle zehn Jahre 500.000 Euro zwischen Ehepartnern versus kümmerliche 20.000 Euro zwischen Nicht-Ehepartnern) und durch deutlich niedrigere Steuersätze für Schenkungen oder Nachlässe oberhalb dieser Freibeträge. Hinzu kommt – diese Sichtweise ist politisch unkorrekt und unromantisch – dass wer heiratet, sich damit ein zweites Elternpaar (die Schwiegereltern) angelt, womit sein statistisch zu erwartendes Erbvolumen steigt.

Finanzvorteil 6: Pluspunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpension erhält der überlebende Partner nach dem Tod des Ehepartners bis zu 60% der Rente des verstorbenen Ehepartners – die "Hinterbliebenenrente".

Finanzvorteil 7: Niedrigere Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann ein nicht berufstätiger Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden (dieser Vorteil besteht bei privaten Versicherungen nicht).

Finanzvorteil 8: Niedrigere Kosten bei anderen Versicherungen

Eine Reihe von Versicherungen können für Verheiratete günstiger sein als die aufaddierte Summe der Beiträge zu ansonsten identischen, getrennten Versicherungen, z. B. Rechtschutz-, Unfall-, private Haftpflicht- und Hausratversicherung.

Nachdem wir nun gesehen haben, wie verblüffend vielfältig und groß die finanzielle Upside des Zusammenlebens und der Ehe sein können, kommen wir nun zur Kehrseite der Medaille – der wirtschaftlichen Downside einer Ehescheidung und die ist in die andere Richtung ebenso gravierend. Weil in den deutschsprachigen Ländern über ein Drittel aller Ehen geschieden werden, ist das ein Aspekt, der viele Mitmenschen betrifft.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Dass der vor der Ehe vermögendere Partner oder der in der Ehe besser verdienende Partner im Rahmen einer Scheidung subjektiv eine wirtschaftliche Einbuße zu Gunsten des weniger vermögenden oder schlechter verdienenden Partners erleidet, ist trivial – doch darum geht es hier nicht. Hier geht es um die finanziellen Nachteile einer Scheidung auf der aggregierten Ebene des Paares, also auf der Ebene des im Rahmen der Scheidung zu verteilenden Vermögens.

Zunächst möchten wir die in diesem Zusammenhang bei jungen, eheunerfahrenen Menschen gelegentlich anzutreffende Vorstellung ausräumen, dass bei einer Scheidung das vorher gepoolte Vermögen des Ehepaars nunmehr einfach ungefähr hälftig zwischen den beiden Expartnern aufgeteilt wird (oder in einem anderen Verhältnis, wenn ein Ehevertrag abweichende Regelungen enthält).

Die Realität sieht anders aus. Scheidungen – jedenfalls nicht völlig einvernehmliche Scheidungen – sind "Vermögensvernichtungsveranstaltungen". Der Finanzjournalist Volker Looman drückt das so aus: "Die finanziellen Folgen einer Scheidung sind in vielen Fällen schlimmer als Pest und Cholera" (FAZ.net, 01.10.2019). Ähnlich äußert sich auch der US-Ökonom Laurence Kotlikoff: "Divorce [Scheidung] is one of the most destructive financial forces on the planet". Der amerikanische Vermögensverwalter Rick Kahler schreibt zu Scheidungen: "There is no greater threat to your financial wellbeing than divorce. Unless you are very wealthy or extremely poor, both former spouses will see a decline in their lifestyle".

Hier fünf wichtige Gründe, die hinter diesen drastischen Einschätzungen stehen:

Grund 1: Wegfall des Vorteils aus gemeinsamer Haushaltsführung

Für den einzelnen, nun geschiedenen Partner dürfte sich der Wegfall dieses Ehevorzugs durch die Scheidung ungefähr so anfühlen, als ob alle Kosten seiner gewohnten Lebensführung von heute auf morgen sehr stark in die Höhe schießen – je nach Einzelfall zwischen 30% und 70%. (Aufgrund der in diesem Fall unerfreulichen Gesetze der Arithmetik ist der prozentuale – wenngleich nicht der absolute – Kostenanstieg im Übergang "Ehe zu Single-Dasein" höher als der vorherige prozentuale Kostenrückgang im Übergang "Single-Dasein zu Ehe".)

Am Beispiel der gemeinsam genutzten Immobilie lässt sich diese Kosteninflation illustrieren: Zwei getrennte Behausungen sind, wenn man die gleiche Wohnqualität aus Wohnfläche, Wertigkeit und Lage unterstellt, doppelt so teuer wie nur eine. Verfügt einer der Partner nicht über die finanziellen Mittel die trennungsbedingten Wohnungsmehrkosten aufzufangen, kommt es zu einem sinkenden Lebensstandard, da dieser Partner nun in einer billigeren, schlechteren Immobilie leben muss. Manchmal trifft der Umzug in ein schlechteres Objekt sogar beide geschiedenen Ehepartner.

Grund 2: Wegfall einkommensteuerlicher Vorteile

Ohne Ehegatten-Splitting erhöht sich die aufaddierte Einkommensteuerlast des ehemaligen Paares. Der Nachteil trifft den besser verdienenden Ex-Ehepartner überproportional mehr, während der schlechter verdienende Partner einen betraglich geringeren Vorteil erzielt.

Grund 3: Opportunitätskosten im beruflichen/unternehmerischen Bereich

Scheidungen ziehen sich typischerweise über mehr als ein Jahr hin, schon allein wegen des hierzulande vorgeschriebenen Trennungsjahrs. Man darf annehmen, dass während einer nicht einvernehmlichen Scheidungsphase von ein bis drei Jahren berufliche Höchstleistungen und Karrieresprünge seltener vorkommen als während des restlichen Lebens. Das hat oft wirtschaftlich nachteilige Konsequenzen, die sich jedoch nicht allgemeingültig quantifizieren lassen. Einer der beiden Autoren kennt einem vermögenden Steuerberater, der nach eigenen Angaben etwa zweihundertausend Euro Honorareinnahmen mit seiner Kanzlei verlor bzw. nicht verdiente, weil er sich während der Scheidung über zwei Jahre hinweg nicht angemessen um sein Unternehmen kümmern konnte.

Scheidungsbedingte Liquiditätsabflüsse können bei mittelständischen Unternehmen zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden führen.

Grund 4: Kosten für Anwälte und Gutachter

Bei einer nicht einvernehmlichen, sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Scheidung können Kosten von vielen Tausend Euro für Anwälte und Berater auflaufen, beispielsweise, wenn Uneinigkeit über den Wert von Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen oder über die Höhe von Unterhaltszahlungen besteht. Die ökonomisch attraktivste Konstellation für Scheidungsanwälte besteht darin, dass sich beide Ehepartner Anwälte nehmen, die eine aggressiv-destruktive Strategie der Maximalforderungen verfolgen. Mit in dieser Phase hochemotionalisierten Eheleuten können die jeweiligen Anwälte diesen für sie profitablen Kamikaze-Ansatz oft erstaunlich leicht durchsetzen. Bei einem vermögenden Paar geben die beiden Partner zusammen nicht selten fünfstellige Summen für ihre Scheidungsberater aus. Diese Kosten gehen zu Lasten des gemeinsamen Vermögens, das nach der Scheidung zu verteilen ist.

Grund 5: Risiko Kreditfinanzierung

Etwaig bestehende Kreditfinanzierungen können nach der Scheidung aufgrund von Verschlechterungen bei Liquidität, Einkommen und Bonität ins Trudeln geraten. Kommt es im ungünstigen Fall zu einer Zwangsversteigerung des vorher gemeinsam bewohnten Eigenheims oder einer vermieteten Immobilie, wird dabei bis zu 40% weniger als der anderfalls erzielbare Marktwert des Objekts erlöst, da die Bank lediglich schnell den Kredit oder den größten Teil davon getilgt sehen will.

Unterhaltszahlungen oder einmalige Ausgleichszahlungen von Partner A an Partner B verursachen zwar auf der aggregierten Ebene des Paares keine zusätzlichen Ausgaben – es ist aus der Sicht des vormaligen Paares ja ein linke-Tasche-rechte-Tasche-Effekt – aber isoliert aus der Perspektive desjenigen, der die Zahlungen leisten muss, stellen diese eine wirtschaftliche Verschlechterung dar.

In Anbetracht dieser ernüchternden Fakten stellt sich die Frage, wie sich die wirtschaftlichen Risiken einer Trennung bzw. Scheidung senken lassen.

Ein Patentrezept dafür existiert naturgemäß nicht. Dennoch gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten, die hier große finanzielle Unterschiede bewirken können. Die meisten dieser Ansatzpunkte funktionieren besser oder überhaupt nur, wenn man sie vor der Eheschließung aufgreift.

(a) Der Abschluss eines Ehevertrags

Wer keinen Ehevertrag hat, lebt familienrechtlich im gesetzlichen Güterstand, der so genannten Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung führen die darin vorgegebenen Regeln der Vermögensaufteilung häufig nicht zu dem Ergebnis, das beide Ehepartner ursprünglich wollten. Mit einem Ehevertrag kann man vom Prinzip der Zugewinngemeinschaft nach eigenen Wünschen begrenzt oder sehr weitgehend abweichen.

Generell kann ein Ehevertrag bereits während der Ehe zum Seelenfrieden der beiden Partner beitragen und das Auseinandersetzungspotenzial im Rahmen der Scheidung deutlich reduzieren. So kann die Scheidung schneller, emotional schmerzloser und mit geringeren Anwalts- und Gutachterkosten abgewickelt werden.

Außerdem ist die Verhandlung eines Ehevertrags vor Beginn der Ehe eine exzellente Seelenprüfung dahingehend, ob die beiden Ehekandidaten überhaupt ähnlich genug über die wirtschaftlichen Aspekte ihres "Merger-Projektes" nachdenken. Ein Paar, das sich nicht im Vorhinein zu einvernehmlichen Regelungen in einem Ehevertrag verständigen kann, wenn die Liebe noch blüht, muss sich fragen lassen, ob es das Projekt Ehe überhaupt gemeinsam unternehmen sollte. (Man denke an den oft zitierten Vers aus dem Gedicht Das Lied von der Glocke von Friedrich Schiller, 1759 – 1805: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet. Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang.")

Zu beachten ist, dass zu einseitige Eheverträge von dem im Rahmen der Scheidung sich benachteiligt fühlenden Partner möglicherweise rechtlich anfechtbar sind. Man kann zwar in einen Ehevertrag hineinschreiben, was man will, ob aber "extreme" Regelungen vor Gericht Bestand haben werden, ist eine andere Frage – eine Beratung durch einen gemeinsamen oder zwei getrennte Anwälte ist in jedem Fall ratsam. Darüber hinaus schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags vor.

Es existieren viele Staaten, in denen Eheverträge nicht oder nur eingeschränkt anerkannt werden, beispielsweise Großbritannien. Daher sollte derjenige, der eine Auswanderung in Erwägung zieht oder diese bereits vollzogen hat, diesen Aspekt rechtlich prüfen lassen. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Abschluss eines Ehevertrages nach bereits erfolgter Heirat aus offensichtlichen Gründen selten vorkommt.

(b) Die Berufstätigkeit des geringer verdienenden Partners während der Ehe fördern

In vielen Ehen mit Kindern gibt ein Partner – traditionell leider fast immer die Frau – die Berufstätigkeit auf, solange das Kind oder die Kinder klein sind. Aus einer einzelfallspezifischen Mischung aus Rückständigkeit, Bequemlichkeit oder anderer Faktoren bei beiden Ehepartnern nimmt die Frau dann oft genug auch keine Berufstätigkeit mehr auf, nachdem das jüngste Kind eingeschult wurde. Dieses historisch übliche Ehemodell kann sich rächen, wenn es zur Scheidung kommt. Die Frau tut sich nach Jahren oder Jahrzehnten der Abwesenheit auf dem Arbeitsmarkt schwer, eine befriedigende und finanziell hinreichend attraktive Beschäftigung zu finden. Der Mann muss umso mehr Unterhalt leisten.

(c) Die Scheidung entemotionalisieren

Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Aber wer die Scheidung als Rachefeldzug und Bestrafung des anderen für während der Ehe zugefügtes Leid sieht, der wird mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Teil des zu verteilenden Vermögens über die oben genannten Wege vernichten und sich damit selbst schädigen. Ein zügig erreichter, außergerichtlicher Vergleich ist für beide Parteien zumeist finanziell klüger und kann sogar helfen, die Intensität des seelischen Traumas zu mildern, das vielfach mit einer Scheidung einhergeht.

(d) Sich trennen, aber auf die Scheidung (vorläufig) verzichten

Ehepaare können sich bekanntlich auch ohne Scheidung trennen. Diejenigen, die diesen Weg gehen, tun das in aller Regel aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, die zu vielfältig und einzelfallspezifisch sind, um in diesem Beitrag zusammengefasst zu werden. Wir nennen nur einen einzelnen Aspekt: Ein Ehepaar, das bereits zehn Jahre getrennt gelebt hat, einschließlich des lange abgeschlossenen Aufbaus eines nachehelichen, neuen Lebens, wird sich mit der verspäteten Scheidung – so sie dann überhaupt noch erforderlich ist – leichter tun und diese rationaler und vermögensschonender vollziehen.

(e) Wieder heiraten

Eingangs haben wird die gewaltigen finanziellen Vorteile einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft beschrieben. Jemand, der sich scheiden lässt, verliert diese Vorteile, kann sie sich jedoch durch eine erneute Eheschließung noch einmal sichern. Wir müssen jedoch sogleich Wasser in den Wein gießen: Die statistische Wahrscheinlichkeit, sich wieder scheiden zu lassen, steigt mit jeder weiteren Ehe.

(f) Eine Familienstiftung gründen

Ein Unternehmer-Ehepaar oder eventuell ein einzelner Partner, das bzw. der rechtzeitig vor der Ehescheidung eine Familienstiftung in Deutschland oder in Liechtenstein gründet und Vermögen auf diese Stiftung überträgt, kann das vermögensmäßige Zerstörungspotenzial in einem potenziellen späteren Scheidungsfall deutlich senken. Im Allgemeinen kann man sagen, dass eine Stiftung all das, was ein Ehevertrag oder ein Testament leisten können, auch leistet, nur in vielerlei Hinsicht besser.

Fazit

Heiraten kann große finanzielle Vorteile bringen; sich scheiden lassen noch größere finanzielle Nachteile. Wer das Abenteuer Ehe erleben will, ist gut beraten, ex ante nicht nur von den familiären und Lifestyle-Implikationen dieses großen romantischen Vorhabens zu träumen, sondern auch intensiv über die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Ehe nachzudenken. Beide Ehepartner können vor der Heirat und zum Teil noch danach viel tun, um späteres wirtschaftliches Scheidungsleid zu minimieren.

 

Wichtiger Hinweis und Haftungsbegrenzung

Es ist ausdrücklich nicht gewährleistet, dass alle Aussagen in diesem Beitrag korrekt sind.

Generell ist dieser Beitrag keine familienrechtliche, steuerrechtliche oder anderweitig rechtliche oder finanzielle Beratung.

Keine Aussage oder Überlegung in diesem Beitrag sollte von einem Leser umgesetzt werden, ohne den Sachverhalt selbst vorher sehr gründlich geprüft zu haben. In wirtschaftlich wichtigen Fällen sollte stets ein qualifizierter Experte vor der Umsetzung konsultiert werden.


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Gerd Kommer Invest GmbH
Dr. Gerd Kommer ist Geschäftsführer der Gerd Kommer Invest GmbH, München. Das Unternehmen berät vermögende Privatkunden, Family Offices und Stiftungen in ihren Finanzangelegenheiten. Bis Ende 2016 war Kommer 24 Jahre bei europäischen Großbanken und Asset Managern tätig; zuletzt als Leiter der Niederlassung London und Global Head of Infrastructure & Asset Finance der FMS Wertmanagement, ein Asset Manager, der dem deutschen Staat gehört. In dieser Position verantwortete er ein Portfolio aus strukturierten Krediten und Anleihen im Volumen von 16 Mrd. Euro. Kommer hat mehrere Bücher zu Investmentthemen veröffentlicht. Er studierte BWL, Steuerrecht und Politikwissenschaft in Deutschland, USA und Liechtenstein.
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