Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Mittwoch, 10.12.2014 17:39 von | Aufrufe: 485

Kabel Deutschland muss für Programme nachzahlen

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. ©unsplash.com

BERLIN (dpa-AFX) - Im millionenschweren Streit über die Höhe der Lizenzbeträge haben sich die privaten Fernseh- und Rundfunksender nach fast zehn Jahren geeinigt. Eine Sprecherin des Berliner Kammergerichts bestätigte am Mittwoch eine außergerichtliche Einigung, konnte aber zur Höhe der Summe nichts sagen.

Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft VG Media, die in dem Streit 144 Radio- und Fernsehsender vertritt, muss Kabel Deutschland 41,1 Millionen Euro für die Lizenzen nachzahlen. Kabel Deutschland war für eine Stellungnahme am Mittwochnachmittag nicht zu erreichen.

Bei der Auseinandersetzung ging es um die Höhe einer "angemessenen Vergütung" für die Urheber- und Leistungsschutzrechte bei der Einspeisung der Programme in das Netz von Kabel Deutschland. 2009 hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt sich für eine Nachzahlung ausgesprochen. Auch das Landgericht Berlin entschied, dass den Sendern eine entsprechende Vergütung zustehe. Dagegen hatte Kabel Deutschland Einspruch vor dem Kammergericht erhoben.

Die VG Media hält nach eigenen Angaben mehr als 1 500 Verträge mit allen großen Kabelregionalgesellschaften, wie Unitymedia KabelBW, der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Tele Columbus, PRIMACOM sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern./ee/DP/enl


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