HV-Bekanntmachung: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 23.05.2014 15:15 von DGAP - Aufrufe: 425

Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.05.2014 15:13 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Asian Bamboo AG Hamburg Wertpapier-Kenn-Nummer: A0M6M7 ISIN: DE000A0M6M79 Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2014 (auf Verlangen der Aktionärinnen Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft) gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1, 121 Abs. 4 Aktiengesetz Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14. Mai 2014 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Asian Bamboo AG für Freitag, 20. Juni 2014, 10:00 Uhr, im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, einberufen. Auf Verlangen der Aktionärinnen Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 10 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung als neue Tagesordnungspunkte 11 und 12 ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 11. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 142 AktG Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG durchgeführt werden zur Überprüfung der nachfolgenden Vorgänge: Die erheblichen Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des biologischen Vermögenswerts (24,7 Mio. EUR in 2013) und der ebenfalls mit dem bisherigen Geschäftszweck entstandene Aufwand für Rückstellungen für belastende Verträge (165,2 Millionen Euro) im Geschäftsjahr 2013 sind offensichtlich der fehlerhaften Geschäftspolitik der Verwaltung geschuldet, soviel Plantagefläche wie möglich zu erwerben ('early mover advantage') ohne diese überhaupt nutzen zu können. Nun endlich hat die Verwaltung erkannt, dass die Probleme struktureller Art sind (siehe Interview mit dem Finanzvorstand im Geschäftsbericht 2013 auf Seite 15), was letztendlich nichts Anderes bedeutet, als dass die Verwaltung bisher versagt hat. Die Erkenntnis der strukturellen Probleme hätte der Verwaltung viel früher auffallen müssen. Offensichtlich hat die Verwaltung die notwendige Expertise nicht gehabt oder sich jedenfalls pflichtwidrig nicht beschafft. Im Rahmen einer Sonderprüfung sollen daher Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und der daraus resultierende Schaden festgelegt werden, der gegebenenfalls durch den Erwerb von Plantagen, in diesem Zusammenhang abgeschlossener Verträge und der fehlerhaften bzw. unterlassenen Bewertung ihrer Ertragskraft der Gesellschaft und ihren Aktionären entstanden ist: Im Einzelnen soll der Sonderprüfer folgende Vorgänge überprüfen: 11.1) War der vertraglich vereinbarte Pachtzins über die in den Geschäftsjahren 2009 bis 2013 angepachteten Plantagen angemessen? Inwieweit wurde durch den Abschluss viel zu langer Verträge ein unangemessenes Risiko eingegangen? 11.2) Hat der Vorstand bei der Ermittlung der Angemessenheit des Pachtzinses die notwendige Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters walten lassen, insbesondere ausreichende Expertisen und Informationen Dritter eingeholt etc., um die Angemessenheit zu belegen? 11.3) Ist die Ertragskraft der in den Geschäftsjahren 2009 bis 2013 hinzuerworbenen Plantagen im Einzelnen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters geprüft und gegebenenfalls angemessen prognostiziert worden oder sind - beispielsweise - die Ertragswerte bereits erworbener Plantagen schlicht übernommen worden? 11.4) Was sind die Gründe im Einzelnen dafür, dass ein Teil (welcher?) der hinzuerworbenen Plantagen überhaupt nicht genutzt werden konnte, bzw. nicht genutzt wurde. Ist dieser Ertragsausfall darauf zurückzuführen, dass der Vorstand durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters verletzt hat? Welcher Aufwand wäre nötig gewesen, um die Flächen überhaupt bewirtschaften zu können? Handelt es sich um Ertragsausfälle oder wurde auf verschiedenen Flächen überhaupt nicht angebaut? 11.5) Ist der steigende Aufwand für die Kultivierung (Kultivierungskosten) vor dem Hintergrund stetig fallender Erträge und genutzter Plantagen in den Geschäftsjahren 2009 bis 2013 mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar? Sind die Planungsgrößen in der Vergangenheit für die Kultivierungskosten mit kaufmännischer Sorgfalt vorgenommen worden? 11.6) Hat der Vorstand im Börsenzulassungsprospekt vom 31. Oktober 2007 die Risiken der Geschäftstätigkeit der Asian Bamboo Group verharmlost oder verschwiegen und/oder die Aussagen zu künftigen Vorhaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt? Kam es zu Falschdarstellungen, z.B. über bewirtschaftete Flächen? 11.7) Hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Kontrollfunktionen im Sinne des § 93, § 116 AktG hinsichtlich der Vorgänge zu Ziffern 1 bis 6 verletzt? 11.8) Wie hoch ist der Schaden, der der Gesellschaft aus den Vorgängen zu Ziffer 1 bis 6 entstanden ist? 11.9) Inwieweit wurden in der Vergangenheit Annahmen derart ausgenutzt, dass überhöhte Aktiva ausgewiesen wurden, die auch in keiner Relation zum IST-Ertrag standen? 11.10) Inwieweit wurden bereits nach der Erkenntnis, dass das Geschäft nicht rentabel ist, weiter Flächen hinzuerworben, ohne Absicht, diese zu bewirtschaften, um durch vorweggenommene, überhöhte Aktivierungen von biologischen Vermögenswerten weiter eine positive Gewinn- und Verlustrechnung präsentieren zu können? 11.11) Inwieweit wurden im Abschluss 2013 die biologischen Vermögenswerte und/oder die Pachtvorauszahlungen unrichtig, überhöht oder irreführend dargestellt, um nicht ein noch niedrigeres Eigenkapital ausweisen zu müssen? 11.12) Inwieweit kam es in der Vergangenheit zu Transaktionen zwischen Aktionären der Gesellschaft oder mit einer einem Aktionär nahestehenden Person und/oder Konzernunternehmen der Asian Bamboo AG, beispielsweise zum Abschluss oder Übertragung von Kaufverträgen, Pachtverträgen, Erwerben von Flächen, und inwieweit ist der Asian Bamboo AG daraus ein Nachteil entstanden, beispielsweise weil die Verträge nachteilig sind oder weil unangemessene Gegenleistungen vereinbart wurden? In diesem Zusammenhang sind sämtliche Transaktionen seit 2007, die ein Volumen von 250.000 Euro (oder in Fremdwährung umgerechnet 250.000 Euro entsprechen) überschreiten, zu untersuchen. 12. Bestellung eines Sonderprüfers Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor zu beschließen: Die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum Sonderprüfer zu bestellen. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft, heranziehen. Zur weiteren Konkretisierung und Begründung des Sonderprüfungsantrags tragen die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, vor: Die Deutsche Balaton AG als Aktionärin der Asian Bamboo AG führt einen Rechtstreit gegen die Gesellschaft vor dem Landgericht Hamburg. In diesem Rechtsstreit geht es in erster Linie um die Kultivierungskosten, insbesondere wie der biologische Vermögenswert der Gesellschaft berechnet wird. Der Rechtstreit ist noch nicht entschieden. Das Landgericht Hamburg hat sich jedoch zuletzt dahingehend geäußert, dass es nicht nachvollziehen könne, wie sich der biologische Vermögenswert berechne aus den von der Gesellschaft veröffentlichten Informationen. Die Gesellschaft ist jedoch verpflichtet, ihren Aktionären gegenüber Rechenschaft abzulegen und zu erläutern, wie sich der Wert der von ihr bilanzierten Vermögenswerte berechnet. Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 12. Mai 2014 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 199,9 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht und darin eine deutliche gesunkene Ernte mitgeteilt. Unter anderem soll die gesunkene Ernte auf ein abnehmendes Angebot an landwirtschaftliche Arbeitskräfte und steigende Löhne für Erntearbeiten zurückzuführen sein. Dies ist jedoch nur dann plausibel, wenn die Preise für die Erntearbeit so hoch sind, dass sich die Ernte nicht mehr lohnen würde. Ein derartiger Verlust innerhalb eines Jahres lässt sich nicht nur mit einem lapidaren Hinweis auf ein abnehmendes Angebot an landwirtschaftlichen Arbeitskräften erklären. Die Anfang 2013 kommunizierten Plangrößen wurden deutlich verfehlt. Der Umsatz verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte, die biologischen Vermögenswerte wurden um 24,7 Millionen Euro vermindert. Das Konzerneigenkapital sank um mehr als 200 Millionen Euro auf schlappe 86,7 Millionen Euro. In der Bilanz zum 31. Dezember 2013 betragen die biologischen Vermögenswerte mit 58,294 Millionen Euro und die Netto-Pachtvorauszahlungen (178,178 - 157,536 Millionen Euro) 20,642 Millionen Euro, somit in Summe rund 79 Millionen Euro, was noch immer über 90% des ausgewiesenen Eigenkapitals entspricht. Worin diese bei Einstellung des Geschäfts und dem Schwenk zum Immobiliengeschäft resultieren sollen, ist schleierhaft. Diese Kapitalvernichtung ist unhaltbar und mehr als erklärungsbedürftig. Es liegen erhebliche Verdachtsmomente vor, die eine pflichtwidrige Vernichtung von Gesellschafts- und damit Aktionärsvermögen nahelegen. In dem Geschäftsbericht der Gesellschaft 2013 heißt es unter dem Stichwort 'Chancen': 'Die Geschwindigkeit, mit der sich die chinesische Volkswirtschaft und Gesellschaft verändert, ist beispiellos.' Die Beispiellosigkeit trifft auch auf die Vernichtung des Eigenkapitals der Gesellschaft zu, sodass man sich unwillkürlich fragt, was die Gesellschaft aus den zweifellos bestehenden Chancen macht. Mit Ad-hoc Mitteilung vom 1. Mai 2014 teilte die Gesellschaft die Vernichtung ihres Eigenkapitals von 152,3 Millionen Euro auf rund eine Million Euro nach HGB mit. Der Vorstand der Gesellschaft hat also innerhalb eines Jahres über 150 Millionen Euro allein auf Ebene der börsennotierten Asian Bamboo AG verbrannt. Auch im Geschäftsjahr 2012 betrug der Verlust aus der Wertberichtigung des biologischen Vermögenswertes 56,8 Millionen Euro im Konzern (Geschäftsbericht 2012 Seite 14). Dabei stieg der Marktpreis der Winter-Bambussprossen im Geschäftsjahr 2012 von 0,84 Euro/kg auf 0,93 Euro/kg, der für Frühlings-Bambussprossen von 0,19 Euro/kg auf 0,21 Euro/kg, während die geschätzten Erntekosten für die Winter-Bambussprossen nur um 0,06 Euro/kg stiegen (Geschäftsbericht 2012 Seite 86). Die geschätzten Erntekosten für die Frühlings-Bambussprossen blieben sogar unverändert. Der Marktpreis der Baumstämme stieg von 1,91 Euro je Stamm um 0,31 Euro auf 2,22 Euro je Stamm, während die geschätzten Erntekosten nur um 0,05 Euro je Stamm stiegen. Wieso die Kultivierungskosten auf über 370 Euro je ha gestiegen sind im Geschäftsjahr 2012 ist unerklärlich. Die jahrelangen Wertberichtigungen auf die biologischen Vermögenswerte sind beispiellos, insbesondere vor dem Hintergrund der ursprünglich jahrelangen Erhöhungen und angeblichen Wertsteigerungen. Sie sind dringend von einem unabhängigen Sonderprüfer zu untersuchen. Stellungnahme des Vorstands Das vorstehende Ergänzungsverlangen ist der Gesellschaft am 20. Mai 2014 schriftlich zugegangen. In der Sache hält der Vorstand das Ergänzungsverlangen, d.h. den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung, für unbegründet. Nach dem Antrag sollen unternehmerische Entscheidungen, die vom Vorstand stets ausschließlich im Unternehmensinteresse und auf der Grundlage angemessener Informationen getroffen wurden, überprüft werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben bei diesen Entscheidungen stets pflichtmäßig gehandelt. Dass einzelne Maßnahmen und Entscheidungen nicht den erwarteten Erfolg herbeigeführt haben, kann die Pflicht- und Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen nach den eindeutigen Bestimmungen des Aktienrechts jedoch nicht in Frage stellen. Der Vorstand hat auch stets frei von Eigeninteressen gehandelt. Der Aufsichtsrat der Asian Bamboo AG ist seinen Überwachungspflichten in vollem Umfang nachgekommen. Pflichtverstöße sind auch insoweit nicht erkennbar. Die Durchführung der Sonderprüfung ist nach Auffassung des Vorstands aus Sicht der Gesellschaft nur kostenträchtig und wird der Gesellschaft keinen Nutzen bringen. Der Vorstand wird deshalb vorschlagen, die Annahme des im Rahmen des Ergänzungsverlangens vorgebrachten Beschlussvorschlages auf Durchführung einer Sonderprüfung abzulehnen. Hamburg, im Mai 2014 Asian Bamboo AG Der Vorstand 23.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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Sprache: Deutsch Unternehmen: Asian Bamboo AG Stadthausbrücke 1-3 20355 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 37644798 Fax: +49 40 37644500 E-Mail: info@asian-bamboo.de Internet: http://www.asian-bamboo.de ISIN: DE000A0M6M79 WKN: A0M6M7 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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