Zwei Frauen beim Shopping (Symbolbild).
Donnerstag, 09.05.2019 18:49 von | Aufrufe: 347

"Gucci"-Eigner Kering zahlt Milliardenbetrag an italienischen Fiskus

Zwei Frauen beim Shopping (Symbolbild). © filadendron / E+ / Getty Images

PARIS (dpa-AFX) - Der französische "Gucci"-Eigner Kering (Kering Aktie) zahlt nach langen Verhandlungen 1,25 Milliarden Euro an den italienischen Fiskus. Wie der Luxusgüterkonzern ("Saint Laurent", "Bottega Veneta") in Paris mitteilte, wurde am Donnerstag eine Vereinbarung mit den italienischen Steuerbehörden abgeschlossen. Der Deal kommt nicht überraschend, Kering hatte bereits über die Verhandlungen in Italien berichtet.

Eine Steueruntersuchung lief seit 2017 in Mailand. Diese betraf Aktivitäten der schweizerischen Kering-Tochter Luxury Goods International in Italien. Wie Kering nun mitteilte, sind zusätzliche Steuern von 897 Millionen Euro fällig, inklusive Zinsen und Zuschlägen ergebe sich ein Gesamtbetrag von 1,25 Milliarden Euro./cb/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Kering SA
VA9M7R
Ask: 0,13
Hebel: 4,50
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VA9M7R,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

339,45
+2,89%
Kering SA Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Kering SA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.