KÖLN (dpa-AFX) - Die Festlegung einer Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen ist einem Urteil vom Donnerstag zufolge diskriminierend. Das Arbeitsgericht Köln wies trotzdem die Entschädigungsklage einer jungen Frau gegen die Lufthansa (Lufthansa Aktie) ab. Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die Fluggesellschaft als Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, stellten die Richter fest.
Da Männer im Schnitt größer seien, seien weitaus mehr Frauen wegen dieser Mindestgröße von der Pilotenausbildung ausgeschlossen, hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung festgestellt. Die Klägerin war für die Pilotenausbildung 3,5 Zentimeter zu klein. Sie hatte deshalb 135 000 Euro Entschädigung gefordert. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen./sil/DP/he
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