Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 13.02.2019 10:24 von | Aufrufe: 397

Gericht verhandelt über Diesel-Fahrverbot in Wiesbaden

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

WIESBADEN (dpa-AFX) - Über ein mögliches Fahrverbot in Wiesbaden wird seit Mittwochvormittag vor dem Verwaltungsgericht der hessischen Stadt verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid geklagt. Die Entscheidung des Gerichts wurde im Laufe des Tages erwartet.

Die Verhandlung war Mitte Dezember vertagt worden, weil sich das Gericht noch weitere Informationen über die von der Stadt bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Luftreinhaltung einholen wollte. Unter anderem ging es darum, welchen Effekt eine Hardware-Nachrüstung von 85 städtischen Diesel-Bussen hat.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch lobte die Bemühungen der Stadt, etwa den Fahrradverkehr zu stärken und Elektrobusse einzuführen. "Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden", sagte Resch zum Auftakt der Verhandlung vor Journalisten. Dann seien Diesel-Fahrverbote nicht notwendig.

Bislang hat die DUH gegen die Luftreinhaltepläne von bundesweit 35 Städten Klage eingereicht. In Hessen gehören außer Wiesbaden und Frankfurt noch Darmstadt, Offenbach und Limburg dazu. Für Darmstadt haben sich DUH und Land darauf geeinigt, zwei Straßen ab Juni 2019 für ältere Diesel zu sperren. In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Dieselfahrverbote geben./isa/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

-  
0,00%
Audi Chart
103,20
+0,15%
BMW St Realtime-Chart
72,27
+0,31%
Mercedes-Benz Group AG Realtime-Chart
116,55
+0,26%
Volkswagen AG Vz Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur BMW St Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News