MÜNSTER (dpa-AFX) - Halter von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerung müssen nach einer Gerichtsentscheidung die vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebenen Software-Updates aufspielen lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit Straßenverkehrsbehörden im Raum Köln und Düsseldorf Recht gegeben. Das teilte das OVG am Freitag in Münster mit (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18).
In einem Fall hatte eine Stadtverwaltung ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, in einem anderen mit einem Zwangsgeld gedroht, weil die Halter nichts gegen die vom Hersteller Audi
Nach diesen Eilentscheidungen müssen sich die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf noch in einem ausführlichen Klageverfahren mit der Rechtsfrage beschäftigen. In Deutschland sind ähnliche Verfahren nach Auskunft des OVG in Münster anhängig, aber bislang noch nicht entschieden worden./lic/DP/jha
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