Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 01.11.2013 11:37 von | Aufrufe: 327

Gericht: Mitsubishi muss Schadenersatz an koreanische Ex-Zwangsarbeiter zahlen

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

SEOUL (dpa-AFX) - Der japanische Konzern Mitsubishi (Mitsubishi Aktie) Heavy Industries ist von einem Gericht in Südkorea angewiesen worden, Schadenersatz an ehemalige koreanische Zwangsarbeiter zu zahlen. Das Bezirksgericht in Kwangju sprach am Freitag vier Frauen jeweils 150 Millionen Won (etwa 104 500 Euro) unbezahlte Löhne und Schmerzensgeld zu, wie die Zeitung "The Korea Herald" berichtete.

Außerdem soll der Schwerindustriekonzern wegen Ausbeutung von Zwangsarbeitern 80 Millionen Won an eine Familie zahlen, deren mittlerweile verstorbene Angehörige ebenfalls während der japanischen Kolonialherrschaft (1910-45) bei Mitsubishi gearbeitet hätten. Das Urteil komme verspätet, da 68 Jahre seit der Befreiung der koreanischen Halbinsel vergangen und die Klägerinnen über 80 Jahre alt seien, wurde der Richter zitiert.

Es war erst das dritte derartige Urteil in Südkorea oder Japan zugunsten koreanischer Zwangsarbeiter. Im Juli hatten Gerichte in Südkorea angeordnet, dass Nippon Steel & Sumitomo (Sumitomo Aktie) Metal (Nippon Steel & Sumitomo Metal Aktie) insgesamt 400 Millionen Won an vier Männer und Mitsubishi einen Betrag in gleicher Höhe an fünf Kläger zahlen sollen. Während der Kolonialzeit und des Zweiten Weltkriegs wurden nach Schätzungen Hunderttausende Koreaner in Japan zur Arbeit gezwungen./dg/DP/kja


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

22,76 $
-0,04%
Mitsubishi Corp. Chart
20,845
+1,51%
Nippon Steel Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Mitsubishi Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News