Das Trauerspiel um die Eyemaxx setzt sich fort: Österreichisches Sanierungsverfahren zugunsten der Aktionäre gegen deutsches Insolvenzverfahren eher zugunsten der Anleihegläubiger. Es geht um rund 200 Mio EUR, entsprechend verbissen die Fronten. Wahrscheinlich werden die Aktivitäten und Transaktionen des ehemaligen Alleinvorstands und Hauptaktionärs der Eyemaxx mittlerweile forensisch untersucht – Spannung garantiert. Welche „Leichen“ liegen möglicherweise im „Keller“ der Eyemaxx-Historie?
Erstmal gibt es einen Erfolg in diesem Tauziehen: „Am 6. Dezember hat das Amtsgericht Aschaffenburg dem Antrag von One Square und Heuking Kühn stattgegeben und das Sekundärverfahren in Deutschland eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Andreas Kleinschmidt, Rechtsanwalt in der Kanzlei White & Case bestellt. Herr Dr. Kleinschmidt wird an der Investoren-Telefonkonferenz teilnehmen und über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten.
Vom 3. bis 7. Dezember fanden die Abstimmungen ohne Versammlungen zur Wahl je einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG statt.“
Bedeutet: Zumindest die Projekte, Assets in Deutschland sind dem Zugriff des österreichischen Verfahrens und somit der Abfindung mit exakt 20 % auf die Anleiheforderungen entzogen
Also könnte es eine wesentlich bessere Quote für die Anleihegläubiger werden, zumindest solange die in den Büchern befindlichen Assets der Eyemaxx nicht „nur total überbewertete Luftnummern“ waren. Und davon kann ausgegangen werden, wenn man sich die Anstrengungen des Vorstands und Hauptaktionärs anschaut über ein österreichisches Sanierungsverfahren die Anleihegläubiger „abzuspeisen“ und den Aktionären „den Rest“ der Eyemaxx zu sichern – ohne die lästigen Verbindlichkeiten von meisst deutschen Privatanlegern, die in die Eyemaxx Anleihen investiert haben.
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