Ein Flugzeug bei einem Start (Symbolbild).
Dienstag, 26.05.2020 11:54 von | Aufrufe: 301

Fraport: Lufthansa soll Start- und Landerechte behalten und ausbauen

Ein Flugzeug bei einem Start (Symbolbild). pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX) - In der Diskussion um mögliche EU-Auflagen für die Lufthansa (Lufthansa Aktie) hat der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport (Fraport Aktie) dem Unternehmen den Rücken gestärkt. Vorstandschef Stefan Schulte sprach sich am Dienstag gegen Pläne der EU aus, der Lufthansa wegen der geplanten deutschen Staatshilfe Start- und Landerechte zu entziehen. Die Lufthansa müsse als Netzwerkanbieter in Frankfurt ihren Marktanteil halten und ausbauen dürfen, erklärte Schulte. Es wäre aus seiner Sicht ein falsches Signal, die Lufthansa hier restriktiv zu behandeln. Mit dem laufenden Ausbau werde Frankfurt auch zusätzliche Start- und Landerechte - so genannte Slots - auf den Markt bringen./ceb/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Fraport AG
MB7YDH
Ask: 0,53
Hebel: 5,65
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MB7YDH,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

47,42
+1,32%
Fraport AG Chart
6,782
+1,98%
Lufthansa Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Lufthansa Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.