Der Strafprozess gegen vier ehemalige Chefs der Privatbank Sal. Oppenheim steht vor dem Finale. Der BGH verkündet seine Entscheidung über die Revision Mitte März. Die Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafen.
Geht er ins Gefängnis oder nicht? Vor allem für Friedrich Carl Janssen stand viel auf dem Spiel. Das Landgericht Köln hatte den ehemals persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Sal. Oppenheim zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Mitangeklagten Christopher von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow und Dieter Pfundt kamen mit Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und elf Monaten und zwei Jahren zwar glimpflicher davon, ringen aber ebenfalls um geringere Strafen.
Zweieinhalb Jahre nach dem Kölner Urteil befasste sich nun der Bundesgerichtshof mit der Sache. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt. Aus Sicht der Ankläger war die Entscheidung zu mild. Die Bundesrichter sollten daher überprüfen, ob Janssen, Krockow, Oppenheim und Pfundt härter bestraft werden müssen. Über die Revision der Verteidigung sollte eigentlich nicht verhandelt werden.
Beide Seiten müssen sich weiter in Geduld üben: Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung am 14. März verkünden. Die Verhandlung verlief turbulent. „Wir wollten das Gericht überzeugen, sich nicht ausschließlich mit der Höhe der Strafe, sondern auch mit der Schuldfrage zu beschäftigen“, sagte einer der Verteidiger. Wenn die Schuld geringer sei, als vom Landgericht angenommen, müsse schon deshalb die Strafe angepasst werden. „Ich bin zuversichtlich, dass sich das Gericht mit unseren Argumenten befassen wird“, sagte der Anwalt.
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