Die Flagge der Europäischen Union.
Montag, 21.09.2020 17:42 von | Aufrufe: 318

EU lehnt Iran-Sanktionen ab und mahnt zur Abkommens-Einhaltung

Die Flagge der Europäischen Union. pixabay.com

WIEN (dpa-AFX) - Die Europäische Union hat den Iran trotz der von der USA angekündigten Sanktionen zur Einhaltung des Atomabkommens von 2015 aufgefordert. Die EU halte an ihrer Verpflichtung zu dem Abkommen und der Aufhebung der Sanktionen fest, wie der deutsche Wirtschafts-Staatssekretär Andreas Feicht am Montag im Namen der EU bei der Generalkonferenz der Welt-Atomenergiebehörde IAEA in Wien betonte. Die EU sei zugleich ernsthaft besorgt über die Uran-Anreicherung des Irans und dränge das Land, unverzüglich zur vollständigen Einhaltung des Abkommens zurückzukehren.

Die US-Regierung hatte in einem umstrittenen Alleingang zuletzt erklärt, dass internationale Sanktionen gegen den Iran wieder gültig sind. Diese Strafmaßnahmen waren nach dem internationalen Atomabkommen mit dem Klerikerstaat 2015 ausgesetzt worden. Da die USA das Abkommen 2018 unter Präsident Donald Trump verließen, ist völlig strittig, ob sie die Sanktionen allein wieder in Kraft setzen können.

Die Abkommenspartner Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Russland und China, sowie die Mehrheit des UN-Sicherheitsrats sehen die USA dazu rechtlich nicht in der Lage. Der Iran wiederum hatte nach dem Ausstieg der USA aus der Vereinbarung, die ihn am Bau einer Atombombe hindern soll, Verstöße eingeräumt. So hat Teheran laut IAEA mittlerweile zehn Mal mehr Uran angereichert als im Deal erlaubt./al/DP/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zum Brent Crude Rohöl ICE Rolling-Preis kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News