Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.
Freitag, 30.09.2022 18:43 von | Aufrufe: 563

EU-Kommission genehmigt Millionen-Entschädigung für Kohlekraftwerke

Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland darf Betreiber von Braunkohlekraftwerken mit 450 Millionen Euro für einen Bereitschaftsbetrieb entschädigen. Damit soll gewährleistet werden, dass fünf Kraftwerke bei Erdgasknappheit in den kommenden eineinhalb Jahren aktiviert werden können, wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte. "Mit der Maßnahme werden die Betreiber der Kraftwerke für die Kosten entschädigt, die ihnen entstehen, um die Anlagen im Bedarfsfall betriebsbereit zu machen."

Nach Steinkohlekraftwerken sollen auch Braunkohlemeiler an den Strommarkt zurückkehren können. Eine Versorgungsreserve soll am Samstag starten. Um Gas zur Stromerzeugung zu sparen, waren Anfang August das Steinkohlekraftwerk Mehrum im niedersächsischen Hohenhameln und Ende August das Kraftwerk Heyden im nordrhein-westfälischen Petershagen ans Netz zurückgekehrt. Weitere Anlagen werden dafür vorbereitet./mjm/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in RWE AG
VP3YA8
Ask: 2,05
Hebel: 21,53
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VP21RU
Ask: 7,90
Hebel: 4,31
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VP3YA8,VP21RU,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

31,89
+0,73%
RWE AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur RWE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News