Die wehende Flagge der EU.
Dienstag, 26.11.2013 10:55 von | Aufrufe: 245

EU-Gutachter: Blockade von illegalen Internetseiten rechtmäßig

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Internetanbieter können einem EU-Gutachter zufolge zur Sperrung illegaler Filmwebseiten verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, argumentierte ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-314/12). In den meisten Fällen halten die Richter sich an die Expertise ihres Gutachters. Im konkreten Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film hatte UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu kino.to für seine Kunden zu blockieren./hrz/DP/zb


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