LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn AG muss sich nicht von dem Betreiber des deutschen Schienennetzes trennen, der DB Netz AG. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass Deutschland nicht gegen eine EU-Richtlinie verstoßen hat, die die Trennung des Bahnbetriebes vom Schienennetz vorschreibt. Die EU-Kommission hatte geklagt, weil sie keine ausreichende Unabhängigkeit des Betreibers der Infrastruktur gegenüber dem Betreiber des Bahnbetriebes sah. Die deutsche Regierung hatte hingegen argumentiert, innerhalb der Bahn-Holding sei die DB Netz AG unabhängig. Die höchsten EU-Richter urteilten, die DB Netz AG verfüge "über eine gesonderte Rechtspersönlichkeit"./eb/DP/kja
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