EQS-CMS: Mercedes-Benz Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 11.03.2024 09:06 von DGAP - Aufrufe: 195

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Mercedes-Benz Group AG / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Mercedes-Benz Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 11.03.2024 / 09:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


 

Stuttgart, 11. März 2024

 

 

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Der Vorstand der Mercedes-Benz Group AG ("Mercedes-Benz") hat am 21. November 2023 beschlossen, im Zeitraum vom 19. März 2024 bis einschließlich 26. März 2024 eigene Aktien (ISIN DE0007100000, "Mercedes-Benz-Aktien") über die Börse zu erwerben.

Der Erwerb der Mercedes-Benz-Aktien beruht auf § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG und dient dem einzigen Zweck, die aus einem Belegschaftsaktienprogramm entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 ("Verordnung (EU) 596/2014")).

Sollten alle teilnahmeberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem diesjährigen Belegschaftsaktienprogramm teilnehmen, würden insgesamt 4.409.328 eigene Aktien zurückerworben, was auf Basis des Schlusskurses vom 8. März 2024 (XETRA) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) in Höhe von EUR 319.896.746 führen würde. Im Rahmen des letztjährigen Belegschaftsaktienprogramms hat Mercedes-Benz im ersten Quartal 2023 bei einer Teilnahmequote von 29,38 Prozent rund 939.000 Aktien zu einem Gesamterwerbspreis von rund EUR 65,8 Mio. (ohne Nebenkosten) erworben. In diesem Jahr wird eine vergleichbare Größenordnung erwartet.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Artikel 5 Verordnung (EU) 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Mercedes-Benz durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der Mercedes-Benz-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Mercedes-Benz-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von Mercedes-Benz. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm – unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 596/2014 – jederzeit beenden.

Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Aktienrückkaufprogramms erfolgen. Insbesondere werden die Mercedes-Benz-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Am 2. März 2023 hat Mercedes-Benz in einer Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu EUR 4 Mrd. bekanntgegeben. Dieses Aktienrückkaufprogramm läuft noch. Im Zeitraum des Belegschaftsaktienprogramms vom 19. bis zum 26. März 2024 werden jedoch im Rahmen des am 2. März 2023 bekannt gegebenen Aktienrückkaufprogramms keine eigenen Aktien erworben.

Die Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird Mercedes-Benz regelmäßig unter www.group.mercedes-benz.com informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.


11.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mercedes-Benz Group AG
Mercedesstrasse 120
70372 Stuttgart
Deutschland
Internet: https://group.mercedes-benz.com
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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