EQS-Adhoc: Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 13.11.2020 und 04.05.2022

Donnerstag, 18.08.2022 18:06 von DGAP - Aufrufe: 450

EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 13.11.2020 und 04.05.2022 18.08.2022 / 18:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 13.11.2020 und 04.05.2022

Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG ("FinanceLife") auch von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden. Über die Klagsausdehnung der deutschen Zweckgesellschaft hat UNIQA Insurance Group AG am 04.05.2022 eine aktualisierte Insiderinformation gemäß Art 17 MAR veröffentlicht.

Ein Teil dieser bislang außergerichtlich geltend gemachten Anlegeransprüche wurde nun gerichtlich geltend gemacht. UNIQA Österreich wurde eine zivilrechtliche Schadenersatzklage von einem Kläger dieser Anlegergruppen mit einem Streitwert von EUR 40.000 sA zugestellt. Die Klage wurde beim Landgericht Traunstein in Deutschland eingereicht. Diese Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deutsche Zweckgesellschaft geltend macht. Es ist nicht auszuschließen, dass von diesen Anlegergruppen weitere zivilrechtliche Schadenersatzklagen bei deutschen Landgerichten eingebracht werden. Der Kläger gehört zu untereinander koordinierten Anlegergruppen, die gegen UNIQA Österreich Ansprüche in einem insgesamt niedrigen dreistelligen Euro-Millionenbetrag außergerichtlich behauptet haben.

Auch diese Ansprüche stammen aus dem bereits im Jahr 2011 beendeten Deutschlandgeschäft von FinanceLife und werden von Anlegern geltend gemacht, die in die Infinus Gruppe investiert haben und in Folge der Insolvenz der Gesellschaften der Infinus Gruppe Forderungsausfälle erlitten haben.

In dieser neuen Klage werden keine wesentlichen neuen Sachverhaltselemente oder Vorwürfe im Vergleich zu dem anhängigen Verfahren vorgetragen. Nach Ansicht von UNIQA Österreich sind die in der neuen Klage und außergerichtlich erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen unbegründet und die behaupteten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt. UNIQA Österreich wird daher auch diese Ansprüche bestreiten und die UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche ergreifen.

 


18.08.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 211 75-0
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
Internet: www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1423595
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1423595  18.08.2022 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1423595&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse